Voraussetzung:
Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Falls Sie in der Stadt Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig (siehe Link unten).
Antragstellung:
Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule. Dieser muss persönlich mit den unten genannten Unterlagen bei dem zuständigen Bürgermeisteramt oder der Führerscheinstelle abgegeben werden.
Zeitpunkt der Antragsstellung:
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters gestellt werden. Für Fahranfänger bietet es sich an, den Antrag auf Ersterteilung direkt zum Start der Fahrschulausbildung zu stellen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Gültigen Personalausweis bzw. Pass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm; weitere Informationen siehe Link unten)
- Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe im Original
- Angabe der Fahrschule
Falls Sie mehrere Klassen beantragen, müssen Sie die Doppelklasseerklärung auf dem Antrag ausfüllen. Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt; sobald dieser vorliegt und alles überprüft wurde, werden Sie zur Prüfung zugelassen.
Hinweise:
Der Prüfauftrag ist ein Jahr nach Erteilung gültig. Er kann einmalig vor Ablauf auf Antrag gebührenpflichtig um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern die Theorieprüfung noch nicht bestanden wurde. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich abgelegt werden, ansonsten verliert sie ihre Gültigkeit.