Logo Landkreis-Heilbronn

Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Voraussetzung
Sie begründen Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Falls Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnhaft sind, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig.

Antragstellung
Über folgenden Link können Sie den Ersterteilungsantrag jetzt online stellen Führerschein: Digitaler Erweiterungsantrag

Notwendige Unterlagen

  • Aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitel und PIN mit Kartenlesegerät oder NFC-fähigem Smartphone
  • Bilddatei oder Smartphone zur Aufnahme des biometrischen Lichtbilds
  • Angaben zur Fahrschule
  • Nachweis über Erste Hilfe Schulung, sofern nicht bereits vorgelegt (9 UE)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

Zusätzlich für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E

  • Ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1 FeV im Original (nicht älter als ein Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung nach § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 FeV im Original (nicht älter als zwei Jahre)
  • Für die Klassen D, D1, D1E, DE: Verkehrspsychologische Untersuchung (Leistungstest) nach Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original (nicht älter als ein Jahr), Behördliches Führungszeugnis Belegart "O" (Beantragung erfolgt über das Rathaus)

Hinweise

Falls Sie mehrere Klassen beantragen, beachten Sie bitte die Doppelklasseerklärung auf dem Antrag.

Sobald Ihr Antrag auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft wurde, werden Sie zur Prüfung zugelassen. Der Prüfauftrag ist ein Jahr nach Erteilung gültig und kann einmalig vor Ablauf auf Antrag per E-Mail gebührenpflichtig um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern die Theorieprüfung noch nicht bestanden wurde. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich abgelegt werden, ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. In diesem Fall ist ein neuer Antrag zu stellen.  

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag online zu stellen, können Sie bei Ihrem Rathaus vorsprechen oder den Antrag + Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins (s. unten) ausdrucken und gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an uns übersenden. 

I. d. R. erhalten Sie den neuen Führerschein im Austausch gegen den alten Führerschein direkt nach dem Bestehen der Prüfung beim TÜV. Falls nicht, übersenden Sie uns bitte Ihr Prüfungsergebnis per E-Mail. Wir werden uns daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen.