Voraussetzung:
Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Wenn Sie in der Stadt Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig (siehe Link unten).
Antragstellung:
Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule. Dieser muss persönlich mit den unten genannten Unterlagen bei dem zuständigen Bürgermeisteramt oder der Führerscheinstelle abgegeben werden.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:
- Gültigen Personalausweis bzw. Pass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm; weitere Informationen siehe Link unten)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe im Original (sofern dieser nicht bereits vorgelegt wurde)
- Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Jahre)
- Kopie des Führerscheins
- Angabe der Fahrschule
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Gültigen Personalausweis bzw. Pass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm; weitere Informationen siehe Link unten)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe im Original (sofern dieser nicht bereits vorgelegt wurde)
- Nachweis über eine ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung im Original (nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über eine augenärztliche Untersuchung nach § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnisverordnung im Original (nicht älter als zwei Jahre)
- Für die Klassen D1, D, D1E, DE: Verkehrspsychologische Untersuchung (Leistungstest) nach Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original (nicht älter als ein Jahr)
- Für die Klassen D1, D, D1E, DE: Behördliches Führungszeugnis (Belegart "O"). Dies darf nicht älter als sechs Monate sein und muss beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden.
- Kopie des Führerscheins
- Angabe der Fahrschule