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Kommunen European Energy Award

Der European Energy Award (eea) ist das Programm für umsetzungsorientierte Energie- und Klimaschutzpolitik in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Er ist prozessorientiert angelegt und dient der Energieeinsparung, der effizienten Nutzung von Energie und der Steigerung des Einsatzes regenerativer Energien.

Mittels einer systematischen Ist-Analyse bewertet die Kommune den Stand ihrer energie- und klimapolitischen Arbeiten und ermittelt eigene Stärken und Schwächen. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden relevante Maßnahmen identifiziert, geplant und umgesetzt.  

Alle drei Jahre wird eine externe Auditierung durchgeführt, um die erreichten Fortschritte zu quantifizieren. Erreicht die Kommune 50% der möglichen Punkte, wird der European Energy Award verliehen, bei 75% sogar der European Energy Award in Gold. Durch die systematische Erfassung der bisherigen Arbeit sowie durch die Planung und Umsetzung neuer Projekte wird die Energieeffizienz in den Kommunen kontinuierlich gesteigert. 

Grundlage des European Energy Award ist ein umfassender Maßnahmenkatalog mit ca. 100 Einzelmaßnahmen, der folgende kommunale Handlungsfelder berücksichtigt: 

  • Raumordnung und kommunale Entwicklungsplanung
  • Kommunale Gebäude und Anlagen
  • Versorgung und Entsorgung
  • Mobilität
  • Interne Organisation
  • Kommunikation und Kooperation 

Es wird ein Energieteam in der Kommune gegründet, das bei der Umsetzung durch einen akkreditierten Berater unterstützt wird. 

(Quelle: Textauszug Homepage www.kea-bw.de)

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gewährt Städten, Gemeinden und Landkreisen eine Förderung für die Teilnahme am European Energy Award in Form eines einmaligen Zuschusses von 10.000€ pro Kommune (Jahr 2015).

Für das Erreichen des eea Gold wird ein einmaliger Bonus von 1.500 Euro gewährt. 

Des Weiteren erhöt sich für teilnehmende Kommunen zudem im kommunalen CO2-Minderungsprogramm der maximal Fördersatz für investive Maßnahmen um 5%.

  • ein politischer Beschluss über die Teilnahme am European Energy Award,
  • der Abschluss einer Vereinbarung über die Teilnahme mit der KEA als Landesgeschäftsstelle,
  • der Abschluss eines Beratervertrages mit einem akkreditierten Berater,
  • die Zahlung des jährlichen Programmbeitrags zur Sicherstellung der organisatorischen und fachlichen Betreuung,
  • die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung sowie
  • die Gründung eines Energie-Teams.