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Einen Fahrlehrerschein erstmals beantragen

Fahrlehrer/-in ist eine staatlich anerkannte, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung für einen Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen (technischer Lehrberuf). Um den Beruf auszuüben, braucht man die Fahrlehrerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz (FahrlG). Die Fahrlehrerlaubnis kann für die Klassen A (Krafträder), BE (Pkw), CE (Lkw) und DE (Bus) erworben werden.

Ausbildungsdauer:

Klasse BE: 12 Monate
Klasse A: Zusätzlich ein Monat
Klasse CE/DE: Zusätzlich mind. 2 Monate

Verschiedene Fahrlehrerausbildungsstätten bieten die Möglichkeit, die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE, CE bzw. DE in einem kompakten Lehrgang zu erwerben.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Die geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung sowie die Zuverlässigkeit für den Fahrlehrerberuf muss gegeben sein
  • Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (z.B. Abitur)
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 3 Jahren und sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klassen A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch Besitz der Fahrerlaubnis seit 2 Jahren für die Klassen A2, CE oder D
  • Absolvieren der Fahrlehrerausbildung innerhalb von drei Jahren
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für die Ausübung der Berufstätigkeit

Fachliche Voraussetzungen:

  • Ausbildung zum Fahrlehrer
  • bestandene fachliche Prüfungen (Fachkundeprüfung, fahrpraktische Prüfung, Lehrproben)

Weitere Informationen

Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Formloser schriftlicher Antrag mit Angabe der Klasse(n)
  • Geburtsurkunde
  • Lebenslauf
  • Bescheinigung über ärztliche und augenärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • Vorlage des Führerscheins zur Einsichtnahme oder beglaubigte Kopie
  • Bescheinigung der Ausbildungsstätte (Antrittsbestätigung über die Ausbildung, sofern diese noch nicht abgeschlossen wurde)
  • Nachweise über eine abgeschlossene Schulausbildung
  • Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart "O"). Dies darf nicht älter als sechs Monate sein und muss beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden.

  • Anmeldung bei der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Antrag auf Erteilung einer Anwärterbefugnis
  • Weitere Informationen über den Ablauf der Ausbildung sind bei den Fahrlehrerausbildungsstätten erhältlich.