Ausbildungsdauer:
Klasse BE: 12 Monate
Klasse A: Zusätzlich ein Monat
Klasse CE/DE: Zusätzlich mind. 2 Monate
Verschiedene Fahrlehrerausbildungsstätten bieten die Möglichkeit, die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE, CE bzw. DE in einem kompakten Lehrgang zu erwerben.
Persönliche Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- Die geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung sowie die Zuverlässigkeit für den Fahrlehrerberuf muss gegeben sein
- Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (z.B. Abitur)
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 3 Jahren und sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klassen A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch Besitz der Fahrerlaubnis seit 2 Jahren für die Klassen A2, CE oder D
- Absolvieren der Fahrlehrerausbildung innerhalb von drei Jahren
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für die Ausübung der Berufstätigkeit
Fachliche Voraussetzungen:
- Ausbildung zum Fahrlehrer
- bestandene fachliche Prüfungen (Fachkundeprüfung, fahrpraktische Prüfung, Lehrproben)