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Abfallwirtschaft 2026

Umstellung der Abfallentsorgung im Landkreis Heilbronn

Ab 2026 plant der Landkreis Heilbronn sein Angebot bei der Abfallentsorgung zu erweitern und ein Holsystem mit einer Gelben Tonne einzuführen. Die Weichen für diese grundlegenden Änderungen hat der Kreistag am Montag, 8. Mai, mit großer Mehrheit gestellt. 

An dieser Stelle finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

FAQs Umstellung der Abfallentsorgung im Landkreis Heilbronn

Ja! Die Gelbe Tonne soll kommen.

Die gesamte Abfallwirtschaft wird ab 2026 neu aufgestellt.

Mit dem neuen Sammel- und Gebührensystem soll auch die Gelbe Tonne im Landkreis eingeführt werden. Die 2022 durchgeführte landkreisweite Umfrage zeigte eine deutliche Mehrheit für ein Holsystem im Bereich der Leichtverpackungen.

Die Abfuhr der Abfälle wird regelmäßig öffentlich ausgeschrieben. Die derzeitigen Verträge mit den Abfuhr- und Entsorgungsunternehmen laufen bis Ende 2025. Erst ab 2026 kann deshalb eine Umstellung des Sammelsystems und der Behälter erfolgen.

Das Netz der Recyclinghöfe wird beibehalten. Außerdem wird mit den dualen Systemen über eine unsortierte Abgabemöglichkeit von Leichtverpackungen bei den Recyclinghöfen verhandelt.

Alle Behälter sind ab 2026 mit einem Behälter-Identifikationssystem ausgerüstet, mit dem die Tonnen einem Grundstück zugeordnet werden. An den Abfallsammelfahrzeugen befinden sich Lesegeräte (Scanner), die bei jeder Leerung die Behälteridentifikationsnummer aus dem Chip auslesen. So kann erfasst werden, welche Abfallbehälter von welchem Fahrzeug wann geleert wurden, ob die Behälter angemeldet und welchem Grundstück sie zugeordnet sind. Mit dem Ident-System werden die Leerungen der Restabfall- und Biotonne also elektronisch erfasst. Die Anzahl der Leerungen fließt dann beim Restabfall in die Berechnung der Abfallgebühr mit ein. Müllmarken und Banderolen entfallen ab 2026.

Die Zuordnung zwischen Chip und den personenbezogenen Daten des Grundstückseigentümers kann nur durch die Abfallwirtschaft erfolgen. Unberechtigte Dritte können anhand des Chips keinerlei Rückschlüsse auf personenbezogene Daten erlangen. 

Jeder Chip besitzt eine weltweit einmalige Seriennummer. Dies ist eine 16-stellige Zeichenfolge.

Es werden keine personenbezogenen Daten auf dem Chip gespeichert. Lediglich die Abfallwirtschaft kann die einmalige Seriennummer dem jeweiligen Gebührenschuldner zuordnen. Dadurch wird der Datenschutz in höchstem Maße gewährleistet.

Der Chip kann nicht von außen manipuliert oder überschrieben werden. Der Chip erfasst nicht den Inhalt oder das Gewicht des Abfallbehälters. 

Das Ident-System wird schon in vielen Kreisen eingesetzt.

Eine digitale Erfassung der Behälterleerungen ist zeitgemäß. Dadurch können die Gebühren verursachergerechter gestaltet werden. Der Chip ermöglicht die zweifelsfreie Zuordnung des Behälters zum Grundstück. Künftig ist somit sichergestellt, dass nur bechippte Behälter geleert werden. Unberechtigt bereitgestellte Tonnen werden von der Leerung ausgeschlossen. Der Chip dient daher auch der Gebührengerechtigkeit.

Das Bekleben der Tonnen mit Müllmarken wird ab 2026 entfallen. 

Das Müllfahrzeug kommt wie gewohnt alle 14 Tage. Wenn die Restmülltonne nicht jedes Mal zur Leerung bereitsteht, reduzieren sich die Abfallgebühren entsprechend. Dabei ist zu beachten, dass in jedem Fall Mindestleerungen berechnet werden, um „wildem“ Müll vorzubeugen.

Die Bechippung der bestehenden Behälter ist unwirtschaftlich und logistisch nicht möglich.

Alle Bio- und Restmülltonnen werden ab 2026 neu gestellt und sind dann bereits mit einem Chip versehen für die elektronische Erfassung der Leerungen.

Ja, diese werden kostenlos verteilt. Sie sind Eigentum des Landkreises.

Alte Tonnen können entweder behalten werden oder bei der kostenlosen Sammelaktion, die der Landkreis organisiert, abgegeben werden. Zu diesem Procedere gibt es zu gegebener Zeit weitere Informationen.

Für Hausverwaltungen werden frühzeitig gesonderte Informationen bereitgestellt.

Die Umstellung der Abfallwirtschaft erfolgt mit Beginn des Jahres 2026. In den Jahren 2024 und 2025 gibt es weitere Informationen. 

Zuständiges Amt

Abfallwirtschaftsbetrieb

07131 994-360
07131 994-196
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn