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Erstmalig einen Führerschein der Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T beantragen - Jetzt auch online von unterwegs aus möglich!

Voraussetzung:
Sie begründen Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Falls Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnhaft sind, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters gestellt werden. Es ist empfehlenswert, den Antrag direkt zu Beginn der Fahrschulausbildung zu stellen. 

Antragstellung:
Über folgenden Link können Sie den Ersterteilungsantrag jetzt online stellen
Führerschein: Digitaler Erstantrag

Notwendige Unterlagen

  • Aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitel und PIN mit Kartenlesegerät oder NFC-fähigem Smartphone
  • Bilddatei oder Smartphone zur Aufnahme des biometrischen Lichtbilds
  • Angaben zur Fahrschule
  • Nachweis über Erste Hilfe Schulung (9 UE)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

Hinweise:
Sobald Ihr Antrag auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft wurde, werden Sie zur Prüfung zugelassen. Der Prüfauftrag ist ein Jahr nach Erteilung gültig und kann einmalig vor Ablauf auf Antrag per E-Mail gebührenpflichtig um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern die Theorieprüfung noch nicht bestanden wurde. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich abgelegt werden, ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. In diesem Fall ist ein neuer Antrag zu stellen.  

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag online zu stellen, können Sie bei Ihrem Rathaus vorsprechen oder die erforderlichen Unterlagen gemeinsam mit dem Antrag + Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins direkt an uns versenden.