Logo Landkreis-Heilbronn

Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Voraussetzung:
Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Wenn Sie in der Stadt Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig (siehe Link unten).

Antragstellung:
Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule. Dieser muss persönlich mit den unten genannten Unterlagen bei dem zuständigen Bürgermeisteramt oder der Führerscheinstelle abgegeben werden.
 
Folgende Unterlagen benötigen Sie:

Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:

  • Gültigen Personalausweis bzw. Pass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm; weitere Informationen siehe Link unten)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe im Original (sofern dieser nicht bereits vorgelegt wurde)
  • Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Jahre)
  • Kopie des Führerscheins
  • Angabe der Fahrschule

Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Gültigen Personalausweis bzw. Pass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm; weitere Informationen siehe Link unten)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe im Original (sofern dieser nicht bereits vorgelegt wurde)
  • Nachweis über eine ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung im Original (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über eine augenärztliche Untersuchung nach § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnisverordnung im Original (nicht älter als zwei Jahre)
  • Für die Klassen D1, D, D1E, DE: Verkehrspsychologische Untersuchung (Leistungstest) nach Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original (nicht älter als ein Jahr)
  • Für die Klassen D1, D, D1E, DE: Behördliches Führungszeugnis (Belegart "O"). Dies darf nicht älter als sechs Monate sein und muss beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden.
  • Kopie des Führerscheins
  • Angabe der Fahrschule

Falls Sie mehrere Klassen beantragen, müssen Sie die Doppelklasseerklärung auf dem Antrag ausfüllen. Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt; sobald dieser vorliegt und alles überprüft wurde, werden Sie zur Prüfung zugelassen.

Bitte beachten Sie:
Der Prüfauftrag ist ein Jahr nach Erteilung gültig. Er kann einmalig vor Ablauf auf Antrag gebührenpflichtig um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern die Theorieprüfung noch nicht bestanden wurde. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich abgelegt werden, ansonsten verliert sie ihre Gültigkeit.

Die Abholung des Führerscheins ist sowohl persönlich als auch durch Bevollmächtigte bei der Führerscheinstelle möglich.

Zur Bevollmächtigung sind folgende Unterlagen nötig:

  • Schriftliche Vollmacht (siehe unten)
  • Ihr Pass oder Personalausweis
  • Ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten
  • Evtl. ein schon vorhandener Führerschein (bzw. eine Prüfbescheinigung)