Die auch als Vogelgrippe bekannte Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, HPAI) wird durch unterschiedliche Subtypen des Influenza A-Virus ausgelöst. Aviäre Influenzaviren sind vor allem bei wildlebenden Wasservögeln verbreitet und können durch deren Zugbewegungen über große Distanzen weiterverbreitet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Übertragung auf Hausgeflügel stattfinden. Weniger gefährliche Virusvarianten, die als niedrig-pathogene AI-Viren (LPAIV) klassifiziert werden, sind in der Lage, zu hochpathogenen Stämmen zu mutieren. Aus diesem Grund werden Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung sowohl der Geflügelpest (HPAI) als auch der LPAI bundesweit einheitlich durch die Geflügelpestverordnung geregelt. Neben Bekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht oder Ausbruch der Krankheit in Hausgeflügelbeständen und bei Wildvögeln liegt ein besonderer Fokus auf den sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen.
Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln sowie weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts und des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: