Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Sie wird geleistet, wenn z. B. die Mutter oder der Vater länger ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Krankheit den Haushalt nicht selbst führen können. Für die Übergangszeit übernimmt dann das Sozialamt die Kosten für eine Haushaltshilfe, die die Haushaltsangehörigen betreut und den Haushalt führt. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
- Ein eigener Haushalt ist vorhanden
- Kein anderes Familienmitglied kann den Haushalt allein führen
- Es ist notwendig und sinnvoll, dass der Haushalt weitergeführt wird.