Hilfe zum Lebens-Unterhalt ist Geld.
Hilfe zum Lebens-Unterhalt bekommt man vom Land-Rats-Amt.
Zutritt zum Landratsamt
Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.
Um Wartezeiten zu verkürzen, ist ein Besuch in der Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn nur noch per Terminbuchung vorab möglich. Tagesaktuell werden weitere Termine freigeschalten.
Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
Leichte Sprache Hilfe zum Lebens-Unterhalt
Wer muss noch helfen?
Eltern und Kinder müssen manchmal helfen.
Sie müssen dann viel Geld verdienen.
Wie bekomme ich Hilfe zum Lebens-Unterhalt?
Wenn Sie Hilfe zum Lebens-Unterhalt brauchen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Das Sozial-Amt prüft dann den Antrag.
Das Sozial-Amt prüft:
- Brauchen Sie Geld für Ihren Lebens-Unterhalt?
- Oder haben Sie genug Geld und können Ihren Lebens-Unterhalt selbst bezahlen?
- Oder haben Sie genug Vermögen und können Ihren Lebens-Unterhalt selbst bezahlen?
So finden Sie Ihren Ansprech-Partner:
Anfang Ihres Nach-Namens suchen und oben rechts auf dieser Seite Pfeil anklicken.
Das Land-Rats-Amt ist offen:
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 13:30 bis 18 Uhr