Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) gilt für Personen, die infolge einer Schädigung einen gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, für den die staatliche Gemeinschaft einzustehen hat. Für diese Leistungen ist das Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes zuständig und zwar nicht nur für die Landkreisbewohner, sondern auch für die Stadt Heilbronn.
Landkreis Heilbronn startet neuen Info-Kanal auf WhatsApp
Aktuelle Meldungen, Updates und mehr gibt es ab jetzt per WhatsApp-Nachricht direkt auf Ihr Handy.
Abonnieren Sie den offiziellen WhatsApp-Kanal des Landratsamts, um immer bestens informiert zu sein.
Den Link zum Kanal sowie weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung.
Soziale Entschädigung
Formulare
- Antrag auf Hinterbliebenenversorgung von Kriegsopfern (pdf/29.2 KB)
- Versorgungsantrag für Beschädigte nach dem BVG (pdf/31.3 KB)
- Antrag auf Opferentschädigung (pdf/331.6 KB)
- Antrag auf Entschädigung für Hinterbliebene (doc/163.0 KB)
- Antrag auf strafrechtliche Rehabilitation (pdf/27.3 KB)
- Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitation (pdf/27.0 KB)
- Antrag auf Versorgung wegen Impfschäden (pdf/33.6 KB)