Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) gilt für Personen, die infolge einer Schädigung einen gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, für den die staatliche Gemeinschaft einzustehen hat. Für diese Leistungen ist das Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes zuständig und zwar nicht nur für die Landkreisbewohner, sondern auch für die Stadt Heilbronn.
Landratsamt und Außenstellen am Freitag, 19. Dezember, geschlossen
Landratsamt und Außenstellen am Freitag, 19. Dezember, geschlossen
Wegen einer betrieblichen Veranstaltung ist die Landkreisverwaltung am Freitag, 19. Dezember, nicht erreichbar. Die Landkreisverwaltung umfasst alle Ämter in den Gebäuden Lerchenstraße und Karlstraße sowie die Straßenmeistereien in Abstatt, Bad Rappenau-Bonfeld, Brackenheim und Neuenstadt, die Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie die Erddeponie Heuchelberg.
Soziale Entschädigung
Formulare
- Antrag auf Hinterbliebenenversorgung von Kriegsopfern (pdf/29.2 KB)
- Versorgungsantrag für Beschädigte nach dem BVG (pdf/31.3 KB)
- Antrag auf Opferentschädigung (pdf/331.6 KB)
- Antrag auf Entschädigung für Hinterbliebene (doc/163.0 KB)
- Antrag auf strafrechtliche Rehabilitation (pdf/27.3 KB)
- Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitation (pdf/27.0 KB)
- Antrag auf Versorgung wegen Impfschäden (pdf/33.6 KB)