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Hornissen- und Wespenberatungen

Ein Hornissen- oder Wespennest am Haus, auf dem Balkon oder im Garten löst schnell Unsicherheit aus. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Heilbronn bietet deshalb kostenlose Beratungen an und hilft, Konflikte zu vermeiden oder fachgerecht zu lösen.

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich unterliegen alle wildlebenden Arten dem allgemeinen Artenschutz (BNatSchG §39) und es ist verboten diese mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Darüber hinaus stehen Hornissen (Vespa crabro) sowie mehrere seltene Wespenarten unter besonderem Artenschutz (§ 44 BNatSchG), ebenso wie alle Wildbienenarten, zu denen auch die Hummeln zählen. Für ihre Tötung oder Nestentfernung (auch Umsiedlung) ist grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich.
Nein. Bei besonders geschützten Arten ist das strafbar. Kontaktieren Sie uns (07131 994-380) wir prüfen, ob eine artenschutzrechtliche Ausnahme nötig ist. In manchen Fällen übernehmen unsere ehrenamtlichen Hornissenfachberater eine Umsiedlung.
Nur wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt, z. B. bei unmittelbarer Gefahr für Allergiker*innen, Kindergärten, Schulen oder bei Bau- bzw. Sanierungsarbeiten, die nicht verschiebbar sind. Eine Einzelfallprüfung ist obligatorisch.
Nein. Die Erstberatung per Telefon, E-Mail oder vor Ort (sofern erforderlich) ist kostenfrei. Bei Erteilung einer Ausnahme wird eine Gebühr erhoben.
Eventuelle Umsiedlungs- oder Beseitigungskosten tragen Auftraggeber*innen selbst.

Wespen- und Hornissenvölker sterben im Herbst/Winter komplett ab, die Jungköniginnen überwintern außerhalb des Nests. 
Alle Nester werden nur 1 Jahr genutzt und werden nicht wieder bezogen. Nach dem Auszug der letzten Tiere kann das Nest entfernt werden.
  • Süße Getränke und Speisen abdecken
  • Fallobst zeitnah aufsammeln
  • Ruhige Bewegungen, nicht nach den Tieren schlagen oder anpusten
  • Fliegengitter anbringen
  • Einflugloch nicht zustellen oder verstopfen
Ja, bei geschützten Arten aber nur durch zertifizierte Umsiedler*innen und mit behördlicher Ausnahme.
In über 80 % aller Fälle genügt schon etwas Information , kleinere Sicherungsmaßnahmen oder schlicht etwas Geduld, um mit Wespen und Hornissen friedlich durch den Sommer zu kommen. Nutzen Sie unsere Beratung – wir helfen Ihnen, Mensch-Tier-Konflikte naturverträglich zu lösen.

Zuständiges Amt

Bauen und Umwelt

07131 994-308
07131 4054790 oder 40547
Dienststelle: Kaiserstr. 1 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn