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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Klimaschutzgesetze und Gebäude

Erneuerbare Energien spielen bei Gebäuden eine wichtige Rolle. Daher sind gesetzliche Vorgaben zu beachten:

  • bei der Errichtung von Gebäuden: Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes 
  • beim Austausch einer Heizungsanlage: Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes 

Zuständiges Amt

Bauen und Umwelt

07131 994-308
07131 4054790 oder 40547
Dienststelle: Kaiserstr. 1 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn