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20.05.2025 Landkreis sucht rechtliche Betreuerinnen und Betreuer

Abwechslungsreiche und flexible Arbeit mit Menschen
Anderen Menschen bei der Bewältigung wichtiger Alltagsfragen zu helfen – es ist eine gesellschaftlich verantwortungsvolle Aufgabe, die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer leisten. 

Im Auftrag des Amtsgerichtes unterstützen und beraten sie volljährige Menschen, die erkrankt sind oder an einer Behinderung leiden und ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht ohne fremde Hilfe erledigen können. 
Sie unterstützen oder handeln stellvertretend beispielsweise in den Bereichen Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Organisation von pflegerischen Diensten und Gesundheitssorge.

Welche Voraussetzungen sollten Interessenten mitbringen?
Im Rahmen eines Registrierungsverfahrens prüft die Betreuungsbehörde persönliche und fachliche Voraussetzungen. Im persönlichen Bereich sind zum Beispiel Empathie, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und Zuverlässigkeit erforderlich. Ebenso wichtig sind Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit, hilfreich sind Erfahrung und Toleranz im Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenslagen oder mit verschiedenen Erkrankungen und Beeinträchtigungen.

An fachlichen Voraussetzungen werden aus mehreren Modulen bestehende Sachkundenachweise benötigt, die zu absolvieren sind. 
Relevante Kenntnisse, die durch vorherige Berufsabschlüsse erworben wurden, werden anerkannt. Der Sachkundenachweis entfällt bei einem abgeschlossenen Studium der Sozialpädagogik, der Sozialen Arbeit oder bei Volljuristen.

Interesse? Fragen und weitere Auskünfte zur Tätigkeit als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer gibt es bei der Betreuungsbehörde des Landkreises Heilbronn unter Telefon 07131 994-425, E-Mail betreuungsbehoerde@landratsamt-heilbronn.de.