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Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln auf Reisen

Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens benötigen Sie eine vom verschreibenden Arzt oder Ärztin ausgefüllte Bescheinigung. Diese Bescheinigung muss vor Antritt Ihrer Reise vom Gesundheitsamt beglaubigt werden.

Für die Beglaubigung durch das Gesundheitsamt sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bescheinigung für Reisen innerhalb des Schengen-Raums (Teile A-C vollständig ausgefüllt, Teil A unterschrieben und gestempelt von Ihrem verschreibenden Arzt/Ärztin)
  • Das Rezept, auf dem Ihnen das Betäubungsmittel verschrieben wurde (bei E-Rezepten können Sie in Ihrer Arztpraxis nach einem Papierausdruck fragen)

Um die Prüfung der Unterlagen vor Ihrem Termin gewährleisten und Ihre Wartezeiten verringern zu können, bitten wir Sie um eine Vorab-Übermittlung der beiden Dokumente (Bescheinigung und Rezept) über den folgenden, sicheren Upload-Link:

Betäubungsmittel auf Auslandsreisen mitnehmen - Upload

Alternativ können Sie uns die Dokumente per Mail an gesundheitsamt@landratsamt-heilbronn.de oder auch postalisch übersenden. 


Zur Beglaubigung der Bescheinigung müssen Sie persönlich im Gesundheitsamt erscheinen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, übersenden Sie die Dokumente bitte zwei Werktage vor Ihrem Termin. Zum Termin bringen Sie die beiden vorab übermittelten Dokumente im Original sowie ein gültiges Ausweisdokument mit. 


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es zu längeren Wartezeiten kommt, wenn Sie die Dokumente nicht vorab übermitteln.
Für die Beglaubigung der Bescheinigung fällt eine Gebühr i. H. v. 32,50 € an, die bar zu zahlen ist.

Bezüglich einer Reise außerhalb des Schengen-Raums, auf der sie Betäubungsmittel mitführen, weisen wir Sie darauf hin, dass es außerhalb des Schengen-Raums keine international gültigen Bestimmungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln gibt.


Die Bundesopiumstelle rät, nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu verfahren. Demnach sollen Sie sich von Ihrem verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Auch diese Bescheinigung müssen Sie beim Gesundheitsamt beglaubigen lassen. 
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesopiumstelle.


Aufgrund der individuellen Regelungen außerhalb des Schengen-Raums raten wir Ihnen jedoch dringend, im Voraus die diplomatische Vertretung des entsprechenden Landes zu kontaktieren und sich nach den genauen Bestimmungen zu erkundigen.

Zuständiges Amt

Gesundheitsamt

07131 994-330
07131 994-625; Fax-Nr. ausschließlich für Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG): 07131 994-174
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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