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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Notfalltreffpunkte

Die flächendeckende Versorgung mit Energie und Dienstleistungen sind zwei Kernaufgaben der Infrastruktur in Deutschland. Durch extreme Wetterlagen, Stromausfälle, Cyberattacken oder Angriffe kann es zum Ausfall dieser Versorgungsleistungen kommen. Doch was dann?

Sicher ist: wenn die Infrastruktur ge- oder vielleicht sogar zerstört ist, wird sich dies auf viele Bereiche des täglichen Lebens auswirken. Verhindern lässt sich dies nicht - der Landkreis, die Städte und Gemeinden haben aber Vorsorgeplanungen getroffen, um diese Folgen zumindest in Teilen abzumildern.

Sind Telefon und Handynetz großflächig gestört – beispielsweise bei einem Stromausfall – funktionieren auch die Notrufnummern 112 und 110 nicht mehr. Dauert die Störung länger an, werden in den betroffenen Städten und Gemeinden als erste Stufe die Feuerwehrhäuser besetzt. In einem weiteren Schritt sind dann auch Einsatzkräfte entweder mobil in Einsatzfahrzeugen oder zu Fuß mit Funkgeräten unterwegs. Im Notfall nehmen diese Einsatzkräfte Notrufmeldungen an, geben sie per Funk weiter und leiten, wenn möglich, erste Hilfsmaßnahmen ein.

Sofern diese Notrufposten an einer festgelegten Position stehen, sind diese Standorte mit dem Notrufsymbol gekennzeichnet.

Ob und wie viele Notrufposten in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingerichtet werden, richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. 

Dauert die Krise länger, werden – meist in öffentlichen Gebäuden – sogenannte Notfalltreffpunkte eingerichtet.

Der Strom ist weg, ein Unwetter hat zugeschlagen oder es wurde eine Fliegerbombe gefunden: Es kann Ereignisse geben, bei denen zentrale, gut erreichbare Anlaufstellen für die Bevölkerung wichtig sind – egal ob bei Evakuierungen, zur Ausgabe von Jodtabletten bei kerntechnischen Unfällen oder bei bedeutenden Störungen der Infrastruktur.

Die Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn planen für diesen Zweck sogenannte Notfalltreffpunkte. Dabei handelt es sich meist um öffentliche Gebäude oder bekannte Örtlichkeiten.

Im Krisenfall stehen dort – nach einer gewissen Vorlaufzeit – Einsatzkräfte, weitere Mitarbeitende der Stadt- oder Gemeindeverwaltung und Ehrenamtliche als zentraler Anlaufpunkt für Fragen und Hilfeleistungen zur Verfügung.

Die Notfalltreffpunkte haben folgende Aufgaben:

  • Möglichkeit der Absetzung von Notfallmeldungen und Verbindungsaufnahme mit zentralen Stellen wie dem Rathaus
  • Bereitstellung von Erster Hilfe
  • Information und Kommunikation
    Verteilung von aktuellen Informationen und Verhaltenshinweisen
  • Organisation von Hilfe
    Vermittlung von Hilfsangeboten und Hilfegesuchen der bürgerschaftlichen Selbst- und Nachbarschaftshilfe („Informationsdrehscheibe“)
    Koordination von Spontanhelfenden
    Organisation von Hilfen für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind
  • Versorgung (mit entsprechend zeitlichem Vorlauf)
    Mindestversorgung mit Trinkwasser oder Getränken (Notversorgung)
  • Strom (sofern Notstromversorgung vorhanden)
    Versorgung der Räume mit Notstrom, in einem Ereignisfall weithin sichtbare Beleuchtung und dann auch durchgängige Besetzung (Anlaufstelle)
    Möglichkeit, eigene, mitgeführte Mobilfunkgeräte aufzuladen/teilaufzuladen
  • Sammelpunkt für Evakuierungen
  • Ausgabe von Jodtabletten bei kerntechnischen Gefahren

Wichtig: Bei einem Ereignis werden nicht zwingend alle Notfalltreffpunkte in einer Region in Betrieb genommen. Die Ausgestaltung und das Leistungsangebot der Notfalltreffpunkte sind zudem je nach den örtlichen Gegebenheiten in den Städten und Gemeinden unterschiedlich. Nicht alle Notfalltreffpunkte bieten alle der zuvor genannten Leistungsmerkmale an. 

Über die oben aufgeführten Basisleistungen hinaus bieten manche Notfalltreffpunkte noch weitere Leistungen:

  • Wärme
    Möglichkeit zum wettergeschützten, wärmenden Kurzaufenthalt
  • Versorgung
    Bereitstellung von Grundverpflegung und Bedarfsgütern
  • Psychosoziale Unterstützung
    Gesprächsangebote, insbesondere für alleinstehende und beunruhigte Personen sowie Möglichkeiten zur Beschäftigung
  • Möglichkeit, mittels eigenem Mobilfunkgerät auf das Internet zuzugreifen
    (abhängig von der Verfügbarkeit)

In Baden-Württemberg sind die Notfalltreffpunkte einheitlich gekennzeichnet.