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Online-Dienste und Terminvereinbarung

Keine Wartezeit und kein Behördengang: Mit den Online-Diensten (i-kfz) können Sie bequem von zu Hause aus Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen und die Zulassung Ihres Fahrzeugs durchführen.

Das online zugelassene Fahrzeug kann dann sofort im Straßenverkehr genutzt werden*. Zudem sind die Gebühren im Vergleich zur persönlichen Anmeldung in der Zulassungsbehörde bis zu 50% günstiger. Weitere Informationen zu i-kfz finden Sie hier.

Online-Zulassung

Online-Abmeldung

*Voraussetzung: Es müssen ungestempelte Kennzeichenschilder am Fahrzeug angebracht und ein Ausdruck des online zur Verfügung gestellten vorläufigen Zulassungsbescheids mitgeführt werden. 

Zum Verfahren für die Online-Ummeldung gelangen Sie über die Schaltfläche "Online-Zulassung".

Bisher nicht online möglich sind

  • Zulassung von Fahrzeugen mit ausländischen Papieren (Importfahrzeuge)
  • Zulassung bei fehlenden Dokumenten
  • Vorgänge bei Fahrzeugen mit Zulassungsdatum vor dem 1. Januar 2015
  • Eintrag technischer Änderungen
  • Ersatz bei Verlust von Kennzeichen oder Papieren
  • Saisonkennzeichen
  • Ausfuhr- / Zollkennzeichen

hierzu ist eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde nötig.

Wenn Sie die Vorteile der Online-Dienste nicht nutzen möchten oder können, ist eine persönliche Vorsprachen bei der Zulassungsbehörde erforderlich. Dies ist seit August nur mit Termin möglich, um Wartezeiten zu verkürzen.

Online-Terminvereinbarung

Eine gewisse Anzahl Termine ist bis zu drei Wochen im Voraus buchbar. Es werden mehrfach täglich weitere Termine freigeschaltet. Lassen sich zu gewissen Zeiten keine Termine auswählen, so stehen leider keine Kapazitäten mehr zur Verfügung.

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin und melden sich am Terminal vor der Zulassungsbehörde an. Um die nachfolgenden Termine halten zu können, bitten wir um Verständnis, dass nur die angemeldeten Vorgänge bearbeitet werden können. Auch verspätet wahrgenommene Termine können leider nicht bearbeitet werden.

Prüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit um unnötige Nachfolgetermine zu vermeiden.

Wenn Sie in der Stadt Heilbronn wohnen, dann nutzen Sie bitte die Internetzulassung für Bewohner der Stadt Heilbronn.

Gebühren

Je nach Zulassungsvorgang können die angegebenen Gebühren abweichen.

Art Gebühr
Neuzulassung eines Fahrzeugs 30,00 €
Tageszulassung eines Fahrzeugs 45,90 €

Umschreibung eines Fahrzeugs

innerhalb des Landkreises und Kennzeichenmitnahme

24,20 €

Umschreibung eines Fahrzeugs

innerhalb des Landkreises und Zuteilung eines neuen Kennzeichen

26,20 €

Umschreibung eines Fahrzeugs mit auswärtigen Kennzeichen

mit Halterwechsel und Zuteilung eines neuen Kennzeichen

27,20 €

Umschreibung eines Fahrzeugs mit auswärtigen Kennzeichen

mit Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme

23,60 €

Umschreibung eines Fahrzeugs mit auswärtigen Kennzeichen

ohne Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme

23,60 €

Umschreibung eines Fahrzeugs mit auswärtigen Kennzeichen

ohne Halterwechsel und Zuteilung eines neuen Kennzeichen

27,10 €
Wiederzulassung 23,00 €
Wiederzulassung internetbasiert 10,60 €
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs innerhalb/außerhalb LK HN 15,90 €
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs internetbasiert 2,10 €

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Änderung:

Hauptwohnsitz/Sitz/Name/Technik

11,10 €
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) 28,70 €
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 11,10 €
Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen 10,20 €
Zuteilung eines Roten Kennzeichens 107,50 €
Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens 31,40 €
Sonstige Bescheinigungen/Änderungen 10,20 €
Wunschkennzeichen 10,20 €
Vorreservierung eines Kennzeichens 2,60 €

Übersendung einer Zulassungsbescheinigung Teil II

(Fahrzeugbrief) an Bank, Leasinggeber usw.

10,20 €
Feinstaubplakette (inkl. 19% MwSt.) 5,00 €

Stempelplakette/Klebesiegel/Prüfplakette

/Prüfmarke/Plakettenträger

0,50-

1,20 €

Berichtigung im Zentralen Fahrzeugregister

beim Kraftfahrt-Bundesamt

0,60-

2,60 €

Weitere Informationen

Die einzelnen Vorgänge wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in folgendem Flyer illustriert:
i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Weitere Informationen, sowie Videos zu den Vorgängen finden Sie auf der Homepage des BMVI:
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung