Das geplante Verfahrensgebiet liegt überwiegend in der abgeschlossenen Flurbereinigung Siglingen (Rechtskraft 1975). Der Bau der gemeinschaftlichen Anlagen erfolgte Anfang der 1970er Jahre. Das Ergebnis dieses Flurbereinigungsverfahrens waren für die damalige Zeit großzügige Bewirtschaftungsstrukturen mit Schlaglängen von durchschnittlich etwa 200 bis 300 m. Im Rahmen der Flurbereinigung wurden die beiden Kreisstraßen K 2137 und K 2024 teilweise neu ausgebaut. Einige der ausgebauten Wirtschaftswege verfügen über Wegseitengräben. Überwiegend besitzen die Wasserläufe eher spärlichen Uferbewuchs. Vielfach sind die Gewässer mit Beton-Sohlschalen befestigt. Die in den letzten Jahrzehnten zunehmende Belastung des Wegenetzes mit immer schwereren und breiteren landwirtschaftlichen Maschinen verursacht dringenden, grundlegenden Modernisierungsbedarf entsprechend ihrer heutigen und zukünftigen Funktion. Dabei wird auch ein Rückbau oder die Rekultivierung einzelner Wege zu erwägen sein. Neben der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung fällt die geringe Anzahl an landschaftspflegerischen Anlagen auf. Durch die Schaffung von neuen Elementen kann eine Aufwertung des Landschaftsbilds hinsichtlich der Erholungs- und Freizeitfunktion erfolgen und eine ökologische Aufwertung der Feldflur erzielt werden. Die Flurneuordnung soll als Regelflurbereinigungsverfahren nach § 1 und 37 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchgeführt werden und eine Fläche von ca. 440 ha umfassen.