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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Wenn die Gefühle zwiespältig sind ...

Nicht immer stehen bei einer Schwangerschaft Vorfreude und Mutterglück im Vordergrund.

Eine Schwangerschaft kann auch mit sehr zwiespältigen Gefühlen einhergehen und belasten. Unsicherheit und Ängste können bei weitem stärker sein als Freude und Glück. In dieser Situation ist es hilfreich, mit einer Person zu reden, die Ihnen zuhört und Sie versteht, ohne Sie in eine bestimmte Richtung zu drängen.

In der Beratungsstelle des Landratsamtes können Sie sich umfassend informieren und werden bei Ihrer Entscheidungsfindung unterstützt. Wenn Sie möchten, erhalten Sie hier auch weitergehende Beratung und Begleitung.

Schweigepflicht ist selbstverständlich - auf Wunsch wird auch anonym beraten.

Die Beratung ist kostenfrei. Sie erhalten bei der Beratungsstelle auch den gesetzlich geforderten Beratungsschein. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.