Schwer-Behinderten-Ausweis und Nach-Teils-Aus-Gleich
Das Land-Rats-Amt hilft Menschen mit Behinderung.
Eine Behinderung ist,
wenn ein Mensch nicht das gleiche kann,
wie ein anderer Mensch,
der genau so alt ist.
Mit Termin ins Landratsamt
In vielen Bereichen des Landratsamtes Heilbronn ist es zur Erledigung der Anliegen im Normalfall nicht notwendig, dass Besucherinnen und Besucher persönlich im Landratsamt erscheinen. In den meisten Fällen können dringende Angelegenheiten telefonisch, postalisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Ansprechpartnern geklärt werden. Sollte jedoch der persönliche Besuch im Landratsamt notwendig sein, besteht die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Bereichen.
Beim Besuch des Landratsamtes muss eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske) getragen werden.
Leichte Sprache Schwer-Behinderten-Ausweise und Nach-Teils-Ausgleiche
Schwer-Behinderte Menschen bekommen einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Wie schwer eine Behinderung ist,
bestimmt das Versorgungs-Amt.
Das nennt man:
Grad der Behinderung.
Für den Grad der Behinderung nimmt man Zahlen:
- 20 bedeutet zum Beispiel leichte Behinderung
- 100 bedeutet zum Beispiel schwere Behinderung.
Wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr ist,
dann ist der Mensch schwer-behindert.
Wie bekommen Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis?
Wenn Sie Schwer-Behinderten-Ausweis brauchen,
müssen Sie einen Antrag stellen.
Das Versorgungs-Amt ist zuständig.
Das Versorgungs-Amt ist im Land-Rats-Amt.
Das Versorgungs-Amt ist für die Stadt Heilbronn
und den Land-Kreis Heilbronn zuständig.
Das Versorgungs-Amt prüft dann den Antrag.
Das Versorgungs-Amt prüft:
- ob Sie eine Behinderung haben
- und welchen Grad der Behinderung Sie haben.
Das Versorgungs-Amt prüft auch,
ob Sie einen Nach-Teils-Ausgleich bekommen.