Der Umgang mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen (hierzu zählt auch Feuerwerk) ist im Sprengstoffgesetz geregelt. Das Gesetz unterteilt in Gegenstände die ohne Erlaubnis besessen und verwendet werden können und solche, für die eine Erlaubnis benötigt wird. Wer mit diesen Gegenständen umgeht, ohne die nötige Erlaubnis zu besitzen, begeht eine Straftat.
Allgemeine Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis sind:
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Fachkundenachweis
- Bedürfnisnachweis
- Mindestalter 18 Jahre
Weitere Hinweise hierzu finden Sie unter dem jeweiligen Stichwort auf dieser Seite. Sollten Sie dort nicht die Antwort auf Ihre Frage finden, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffen-, Sprengstoff- und Jagdbehörde gerne weiter.