Hochinfektiöse Tierkrankheiten, wie z. B. Maul- und Klauenseuche, Schweinepest und Geflügelpest (Vogelgrippe), aber auch die Blauzungenkrankheit oder die Tollwut, Infektionen mit Koi Herpes Virus bei Karpfen oder die infektiöse Anämie der Pferde beschäftigen das Veterinäramt.
Tritt eine Krankheit auf, muss so schnell und effektiv wie möglich gehandelt werden, um eine Ausbreitung zu verhindern und den Tierverlust und wirtschaftliche Schäden möglichst gering zu halten. Besonders gefährlich sind die Zoonosen, das sind die auf den Menschen übertragbare Krankheiten. Manche Seuchen der Haustiere befallen auch die Wildtiere.
Anzeigepflicht
Die wichtigste Vorschrift des Tiergesundheitsgesetzes ist die Anzeigepflicht. Tierkrankheiten müssen angezeigt werden von allen, die beruflich mit Tieren zu tun haben, z. B. Landwirten, Viehhändlern, Tiertransporteuren, Tierärzten oder Personal von Untersuchungsstellen. Welche Krankheiten das sind, finden Sie unter dem Link "Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz".