Hierzu hat die Bundesregierung entsprechende Staffelungen zwischen den Jahren 2022 und 2033 festgesetzt. In erster Linie unterscheidet man zwischen Papier- und Kartenführerscheinen.
Wer einen Papierführerschein (grau/rosa) besitzt, muss entsprechend seines Geburtsjahres zwischen dem 19. Juli 2022 und 19. Januar 2025 einen Umtausch in einen Kartenführerschein vornehmen. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren ist, hat bis spätestens 19. Januar 2033 Zeit einen Umtausch zu beantragen.
Personen die bereits einen Kartenführerschein besitzen, müssen je nach Ausstellungsjahr einen Umtausch zwischen dem 19. Januar 2026 und 19. Januar 2033 beantragen.
Bitte berücksichtigen Sie Ihre vorgegebene Staffelung. In unserem Merkblatt können Sie Ihre genaue Frist entnehmen: Merkblatt zur Umtauschpflicht
Hinweis zur alten Klasse 2:
Wenn Sie die Klasse 2 besitzen, endet die Berechtigung, die entsprechenden Fahrzeuge zu führen, mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Falls Sie danach noch die entsprechenden Fahrzeuge führen möchten, sollten Sie rechtzeitig umtauschen. Beachten Sie in diesem Fall auch unsere Informationen zur Verlängerung der C-Klassen.
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Wenn Sie in der Stadt Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig (siehe Link unten)
Antragstellung:
Bitte stellen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt. Alternativ können Sie den Antrag auch hier ausdrucken und uns postalisch übersenden. Bitte legen Sie uns neben dem Antrag auf Umtausch, den Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins, eine Kopie Ihres Ausweises, eine Kopie Ihres Führerscheins sowie ein biometrisches Lichtbild vor.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Antrag auf Umtausch
- Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins
- Gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm; weitere Informationen siehe Link unten)
- Führerschein