Wer zur Demonstration aufruft oder eine Kundgebung plant, muss dies rechtzeitig bei der Versammlungsbehörde anmelden. Wenn nötig, trifft das Amt Regelungen und Anordnungen zum Schutz der Versammlungs- und der Straßenverkehrsteilnehmer.
Nicht anmeldepflichtige Veranstaltungen
Kulturelle, wissenschaftliche, religiöse, sportliche oder gewerbliche öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Theateraufführungen, Konzerte, Prozessionen, Straßenfeste oder Flohmärkte sind im Regelfall nicht anmeldepflichtig. Für diese gelten andere Bestimmungen. Außerdem müssen Versammlungen in geschlossenen Räumen nicht angemeldet werden.
Zuständig für das Versammlungsrecht im Landkreis Heilbronn ist das Landratsamt Heilbronn mit Ausnahme von Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach), Bad Friedrichshall (mit Oedheim und Offenau), Eppingen (mit Gemmingen und Ittlingen) und Neckarsulm.
Eine Versammlung unter freiem Himmel anmelden
Alle Informationen und Formulare zur Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel finden Sie auf unserem Serviceportal.