Das in Deutschland verbreitete Kursformat ist der Integrationskurs. Viele Sprachschulen im Stadt- und Landkreis Heilbronn bieten Integrationskurse an. Eine Übersicht der Sprachschulen finden Sie unter Downloads.
Für die Teilnahme an einem Integrationskurs brauchen Sie eine Zulassung oder eine Verpflichtung:
- Personen mit Aufenthaltsgestattung (im laufenden Asylverfahren), die Asylbewerberleistungen beziehen, bekommen ihre Verpflichtung zum Integrationskurs vom Amt für Migration und Integration.
- Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde erhalten, werden meist mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet.
- Das Jobcenter kann seine Kund*innen ebenfalls zur Integrationskursteilnahme verpflichten.
- Außerdem können Sie die Teilnahme am Integrationskurs auch direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen.
Für die Teilnahme am Integrationskurs brauchen Sie keine Vorkenntnisse. Integrationskurse beginnen in der Regel mit Erwerb des A1-Sprachniveaus (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen / GER). Nach 600 Unterrichtseinheiten folgt das Orientierungsmodul (100 Unterrichtseinheiten) mit Inhalten zur Geschichte, Kultur und Rechtsordnung Deutschlands. Der Integrationskurs schließt mit einer B1-Sprachprüfung und dem Test „Leben in Deutschland“ ab. Ausnahmen bilden unter anderem Alphabetisierungs-Integrationskurse mit 900 Unterrichtseinheiten sowie Intensivkurse mit 430 Unterrichtseinheiten.
Alle Integrationskursangebote werden auf dem Suchportal BAMF Navi veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Neben allgemeinen Integrationskursen gibt es auch spezielle Integrationskurse, z. B. für Menschen ohne Schulerfahrung (Alphabetisierungskurse), für Eltern mit Kinderbeaufsichtigung oder für Jugendliche ab 16 Jahren.