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Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Wenn gegen einen Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) ein Strafverfahren eröffnet wird, findet er Rat und Unterstützung bei der Jugendgerichtshilfe des Landkreises.

Die Jugendgerichtshelfer ...

  • beraten und betreuen,
  • begleiten zu Gerichtsverhandlungen,
  • vermitteln Hilfen, z. B. bei familiären, Ausbildungs- oder Schulproblemen,
  • erstellen einen Jugendgerichtshilfebericht,
  • schlagen dem Gericht geeignete erzieherische Maßnahmen vor.

Auch vom Gericht angeordnete Auflagen, wie z. B. gemeinnützige Arbeit, werden vermittelt.

Die Jugendgerichtshilfe kann evtl. auch die Einstellung des Strafverfahrens erreichen, wenn der Jugendliche den angerichteten Schaden wieder gutmachen will. Eine Möglichkeit ist z. B. der Täter-Opfer-Ausgleich (Link siehe unten).

Die Jugendgerichtshilfe ist auch Mitglied im Arbeitskreis „Intensivtäter“.

Zuständiges Amt

Jugendamt Besondere Dienste

07131 994-406
07131 994-6995
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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