Die Jugendgerichtshelfer ...
- beraten und betreuen,
- begleiten zu Gerichtsverhandlungen,
- vermitteln Hilfen, z. B. bei familiären, Ausbildungs- oder Schulproblemen,
- erstellen einen Jugendgerichtshilfebericht,
- schlagen dem Gericht geeignete erzieherische Maßnahmen vor.
Auch vom Gericht angeordnete Auflagen, wie z. B. gemeinnützige Arbeit, werden vermittelt.
Die Jugendgerichtshilfe kann evtl. auch die Einstellung des Strafverfahrens erreichen, wenn der Jugendliche den angerichteten Schaden wieder gutmachen will. Eine Möglichkeit ist z. B. der Täter-Opfer-Ausgleich (Link siehe unten).
Die Jugendgerichtshilfe ist auch Mitglied im Arbeitskreis „Intensivtäter“.