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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Täter-Opfer-Ausgleich: Eine Chance für beide Seiten

Der Täter-Opfer-Ausgleich eröffnet dem Täter die Chance, durch persönlichen Kontakt mit dem Opfer sein Fehlverhalten zu erkennen und dem Opfer die Möglichkeit, aus Hilflosigkeit und Ausgeliefertsein herauszufinden.

Die Fachkraft des Landratsamtes bringt Täter und Opfer an einen Tisch und fungiert im Gespräch als neutrale Vermittlerin. Ziel ist eine Ausgleichsvereinbarung, z. B. die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Die Teilnahme am Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig.

Zuständiges Amt

Jugendamt Besondere Dienste

07131 994-406
07131 994-6995
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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