Die Fachkraft des Landratsamtes bringt Täter und Opfer an einen Tisch und fungiert im Gespräch als neutrale Vermittlerin. Ziel ist eine Ausgleichsvereinbarung, z. B. die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Die Teilnahme am Täter-Opfer-Ausgleich ist freiwillig.
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Täter-Opfer-Ausgleich: Eine Chance für beide Seiten
Der Täter-Opfer-Ausgleich eröffnet dem Täter die Chance, durch persönlichen Kontakt mit dem Opfer sein Fehlverhalten zu erkennen und dem Opfer die Möglichkeit, aus Hilflosigkeit und Ausgeliefertsein herauszufinden.
Zuständiges Amt
Jugendamt Besondere Dienste
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