Vereine, Verbände und Einrichtungen müssen dafür sorgen, dass in ihrem Verantwortungsbereich keine Personen in der Jugendarbeit tätig sind oder eingestellt werden, die bestimmte Straftaten begangen haben und dafür rechtskräftig verurteilt wurden (siehe auch Mustervereinbarung unten).
Diesem Ziel dient der Abschluss von Vereinbarungen zwischen dem Verein, Verband oder der Einrichtung, die Ehrenamtliche in der Jugendarbeit einsetzt, und dem Jugendamt.
Grundlage hierfür ist der Paragraph 72a Abs. 2, 4 SGB VIII - Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen - des Bundeskinderschutzgesetzes. Als Instrument sieht das Gesetz das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vor. Bei jeder Tätigkeit von Ehrenamtlichen soll allerdings unterschieden werden, ob nach Art, Intensität und Dauer des Kontakts eine Vorlagepflicht des erweiterten Führungszeugnisses besteht.
Die Präsentation zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes mit Erläuterungen zum Vereinbarungsabschluss sowie die Mustervereinbarung des Landkreises Heilbronn mit Anlagen finden Sie unter Downloads.
Zutritt zum Landratsamt
Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.
Besuch der Kfz-Zulassungsstelle nur noch mit Terminbuchung möglich
Um Wartezeiten zu verkürzen, ist ein Besuch in der Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn nur noch per Terminbuchung vorab möglich. Tagesaktuell werden weitere Termine freigeschalten.
Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
Kinderschutz im Ehrenamt nach §72a SGB VIII
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von ehrenamtlicher Vereinstätigkeit wird deutlich verstärkt.
Zuständiges Amt
Jugendamt Besondere Dienste
07131 994-406
07131 994-6995
Jugendamt@landratsamt-heilbronn.de
Link zur sicheren Kommunikation
07131 994-6995
Jugendamt@landratsamt-heilbronn.de
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn Link zur sicheren Kommunikation