Schwer-Behinderten-Ausweis und Nach-Teils-Aus-Gleich
Das Land-Rats-Amt hilft Menschen mit Behinderung.
Eine Behinderung ist,
wenn ein Mensch nicht das gleiche kann,
wie ein anderer Mensch,
der genau so alt ist.
Zutritt zum Landratsamt
Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.
Um Wartezeiten zu verkürzen, ist ein Besuch in der Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn nur noch per Terminbuchung vorab möglich. Tagesaktuell werden weitere Termine freigeschalten.
Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
Leichte Sprache Schwer-Behinderten-Ausweise und Nach-Teils-Ausgleiche
Schwer-Behinderte Menschen bekommen einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Wie schwer eine Behinderung ist,
bestimmt das Versorgungs-Amt.
Das nennt man:
Grad der Behinderung.
Für den Grad der Behinderung nimmt man Zahlen:
- 20 bedeutet zum Beispiel leichte Behinderung
- 100 bedeutet zum Beispiel schwere Behinderung.
Wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr ist,
dann ist der Mensch schwer-behindert.
Wie bekommen Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis?
Wenn Sie Schwer-Behinderten-Ausweis brauchen,
müssen Sie einen Antrag stellen.
Das Versorgungs-Amt ist zuständig.
Das Versorgungs-Amt ist im Land-Rats-Amt.
Das Versorgungs-Amt ist für die Stadt Heilbronn
und den Land-Kreis Heilbronn zuständig.
Das Versorgungs-Amt prüft dann den Antrag.
Das Versorgungs-Amt prüft:
- ob Sie eine Behinderung haben
- und welchen Grad der Behinderung Sie haben.
Das Versorgungs-Amt prüft auch,
ob Sie einen Nach-Teils-Ausgleich bekommen.
Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail lautet: sozial-versorgungsamt@landratsamt-heilbronn.de