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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Leichte Sprache Schwer-Behinderten-Ausweise und Nach-Teils-Ausgleiche

Quelle: Lebenshilfe Bremen/Stefan Albers

Schwer-Behinderten-Ausweis und Nach-Teils-Aus-Gleich

Das Land-Rats-Amt hilft Menschen mit Behinderung.
 
Eine Behinderung ist,
wenn ein Mensch nicht das gleiche kann,
wie ein anderer Mensch,
der genau so alt ist.

Ein Frau an zwei Krücken
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Zeichner Stefan Albers

Wann bin ich Schwer-Behindert?
Wann bekomme ich einen Schwer-Behinderten-Ausweis?

Eine Behinderung kann leicht sein.
Eine Behinderung kann auch schwer sein.

Eine leichte Behinderung ist zum Beispiel,
wenn Menschen beim Laufen Probleme haben.

Junger Mann im Rollstuhl
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Zeichner Stefan Albers

Eine schwere Behinderung ist zum Beispiel,
wenn Menschen nicht laufen können.

Ein Ausweis für schwerbehinderte Menschen
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Zeichner Stefan Albers

Schwer-Behinderte Menschen bekommen einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
 
Wie schwer eine Behinderung ist,
bestimmt das Versorgungs-Amt.
Das nennt man:
Grad der Behinderung.

Für den Grad der Behinderung nimmt man Zahlen:

  • 20 bedeutet zum Beispiel leichte Behinderung
  • 100 bedeutet zum Beispiel schwere Behinderung.


Wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr ist,
dann ist der Mensch schwer-behindert.
                                   
Wie bekommen Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis?

Wenn Sie Schwer-Behinderten-Ausweis brauchen,
müssen Sie einen Antrag stellen.

Das Versorgungs-Amt ist zuständig.
Das Versorgungs-Amt ist im Land-Rats-Amt.

Das Versorgungs-Amt ist für die Stadt Heilbronn
und den Land-Kreis Heilbronn zuständig.

Das Versorgungs-Amt prüft dann den Antrag.
Das Versorgungs-Amt prüft:

  • ob Sie eine Behinderung haben
  • und welchen Grad der Behinderung Sie haben.


Das Versorgungs-Amt prüft auch,
ob Sie einen Nach-Teils-Ausgleich bekommen.

Bus mit einer Einstiegshilfe
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Zeichner Stefan Albers

Was ist ein Nach-Teils-Ausgleich?

Ein Nach-Teils-Ausgleich ist zum Beispiel:

•    Freifahrt im öffentlichen Nah-Verkehr, zum Beispiel im Bus
•    Frei-Fahrt für Begleit-Person

Ein Fernsehbildschirm
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Zeichner Stefan Albers

Rund-Funk-Gebühren sind geringer.

Ein Telefon.
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Stefan Albers

Bei Fragen können Sie anrufen.

Service-Telefon: 07131 994-7276          
              

Ein Computer-Bildschirm mit einem Briefumschlag
Quelle: Lebenshilfe Bremen/Stefan Albers

Sie können auch eine E-Mail schreiben.   
                 
Die E-Mail lautet: sozial-versorgungsamt@landratsamt-heilbronn.de