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Wiederzulassung eines stillgelegten/außerbetriebgesetzten Fahrzeuges auf den bisherigen Halter

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII, Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (früher "Versicherungsdoppelkarte")
  • Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen
  • SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer vom Halter und Zahler im Original unterschrieben
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind
  • Kennzeichenschilder (wenn Sie Ihre bisherigen Schilder wieder nutzen möchten und das Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung reserviert wurde).
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister).

Sollten Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen, rufen Sie uns bitte an.

Eine Zulassung in Vollmacht ist bei Vorlage der Kopie eines gültigen Ausweisdokuments möglich, wenn die Unterschrift abgeglichen werden kann und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Zulassung auf Minderjährige müssen alle Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis durch Unterschrift auf der Vollmacht im Feld „Unterschrift Fahrzeughalter bzw. Erziehungsberechtigte“ sowie auf dem SEPA- Mandat im Feld „Unterschrift der Halterin /des Halters“ bestätigen und jeweils eine Kopie des Personalausweises beilegen.