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Integrationsplanung

Menschen mit Migrationshintergrund im Landkreis zu unterstützen und ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist eine wichtige Aufgabe des Landkreises.

Ziel ist es, zugewanderten oder schon länger hier lebenden Menschen  den Zugang zum wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben zu erleichtern. Zum einen geht es um die Integration von Zuwanderern, zum anderen um die Offenheit staatlicher, wirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure in einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft.

Grundlage aller Vorhaben ist das Integrationskonzept des Landkreises, in das die Erfahrungen und Bedürfnisse der Kommunen, von Integrationsakteuren und Menschen mit Migrationshintergrund eingeflossen sind. Die Vernetzung und der Informationsaustausch der Beteiligten werden gefördert und so auch bereits laufende Integrationsprojekte unterstützt. Das Konzept wurde mit Mitteln des Ministeriums für Integration Baden-Württemberg gefördert.

Das Integrationskonzept finden Sie unten unter Downloads.

Die Migrationsberatungsstellen für über 27-Jährige und der Jugendmigrationsdienst für 12- bis 27-Jährige bieten Zuwanderern mit gesichertem Aufenthaltsstatus Beratung und Unterstützung bei der Erstorientierung und der Integration im Landkreis Heilbronn. Träger des Beratungsangebotes sind Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie und IN VIA.

Für Kinder im Vorschulalter ist der Besuch einer Kindertageseinrichtung eine wichtige Voraussetzung für Integration. Dort kommen sie in Kontakt mit Gleichaltrigen und lernen spielerisch und durch gezielte Förderung die deutsche Sprache.

Für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche von 10 – 14 Jahren ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen werden geeignete Schulen mit Vorbereitungsklasse (VKL) ausgewählt. Dafür werden diese Schüler von der Bildungskoordination des Landratsamtes zu einem Einstufungstest persönlich eingeladen.

Für die Einstufungstests sind im Schuljahr 202/2024 noch folgende Termine vorgesehen: 27.09.2023, 25.10.2023, 29.11.2023, 17.01.2024, 21.02.2024, 20.03.2024, 24.04.2024, 12.06.2024, 03.07.2024.

Schulpflichtige Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren werden nach Anmeldung im Einwohnermeldeamt normalerweise per Brief von der Geschäftsführung der beruflichen Schulen kontaktiert und im Anschluss an eine passende Schulform mit der Möglichkeit, Deutsch zu lernen, vermittelt. Alle Schulabschlüsse können bei guten Leistungen erreicht werden. Sollten Sie vier Wochen nach Anmeldung im Rathaus noch keinen Brief erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Frau Hettler, Andreas-Schneider-Schule Heilbronn, Tel. 07131 928-110, E-Mail: alexandra.hettler@ass-hn.de


Erziehungsberechtige von schulpflichtigen Kindern unter 10 Jahren können sich an den örtlichen Grundschulen über die Möglichkeiten einer Vorbereitungsklasse beraten lassen.

Informationen über das aktuelle Verfahren für Schüler und Schülerinnen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, finden Sie hier.

Ansprechpartnerinnen:

Anja Löhe, Tel. 07131 994-8472, Anja.Loehe@landratsamt-heilbronn.de und Andrea Theobold, Tel. 07131 994-8473, Andrea.Theobold@landratsamt-heilbronn.de  

Weitere Informationen:

Neuzugewanderte Jugendliche ohne Deutschkenntnisse im Berufsschulalter können eine VABO-Klasse (Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf ohne Deutschkenntnisse) an beruflichen Schulen besuchen. Sie werden mit einer intensiven Sprachförderung in der Regel auf den Besuch einer regulären VAB-Klasse vorbereitet. VABO-Klassen gibt es an mehreren beruflichen Schulen im Stadt- und Landkreis Heilbronn.

Fragen und Antworten zur Integration von jungen Flüchtlingen in baden-württembergischen Schulen. 

Informationen zum Thema Deutsch lernen erhalten Sie in unserer Broschüre „Deutsch lernen für Zuwanderer im Stadt- und Landkreis Heilbronn“, die in 16 Sprachen erhältlich ist.

Für neuzugewanderte Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keine Integrations- oder berufsbezogenen Deutschkurse wahrnehmen können, bietet der Landkreis flexible Sprachkurse im Blended-Learning-Verfahren an. Die Sprachkurse werden seit Herbst 2019 im Rahmen des vom Land geförderten Pilotprojekts „Dezentral.Digital“ durchgeführt. Die Teilnehmer/-innen der kleinen, dezentral organisierten Sprachlerngruppen profitieren dabei von der Kombination aus Präsenz-und Selbstlernzeiten über ein Lernportal unter Anleitung von qualifizierten Dozent/-innen. Weitere Informationen

Bei Interesse wenden Sie sich bitte per Mail an deutschkurse@landratsamt-heilbronn.de oder telefonisch unter 07131 994-8471.

Für Zuwanderer, deren Asylverfahren noch läuft, die arbeitssuchend ohne Anspruch auf Leistungen sind oder die Arbeitslosengeld I beziehen, ist die Arbeitsagentur Heilbronn zuständig. Für Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis und Zuwanderer, die Arbeitslosengeld II beziehen, ist das Jobcenter Landkreis Heilbronn zuständig.

Zuständiges Amt

Migration und Integration

Ihre Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn