Eingliederungs-Hilfe ist Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Eingliederungs-Hilfe soll Menschen mit Behinderung unterstützen.
Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Hilfen außerhalb von Einrichtungen. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.
Aktueller Hinweis: Aufgrund einer Systemumstellung beim Kraftfahrtbundesamt hat die Kfz-Zulassungsstelle am Mittwoch, 1. Februar 2023, zwischen 12 und ca. 14 Uhr geschlossen. Auch die Online-Dienste, z. B. die Auswahl von Wunschkennzeichen, stehen in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung.
Eingliederungs-Hilfe ist Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Eingliederungs-Hilfe soll Menschen mit Behinderung unterstützen.
Zum Beispiel kann Eingliederungs-Hilfe unterstützen:
Wofür ist Eingliederungs-Hilfe?
Menschen mit Behinderung sollen
besser am Leben in der Gesellschaft teilhaben.
Menschen mit Behinderung sollen leben können
wie Menschen ohne Behinderung.
Wie bekomme ich Eingliederungs-Hilfe?
Wenn Sie Eingliederungs-Hilfe brauchen,
müssen Sie einen Antrag stellen.
Das Sozial-Amt prüft dann den Antrag.
In einem gemeinsamen Gespräch werden Ihre Wünsche besprochen.
Und im Gespräch werden Ihre Ziele besprochen.
Mit einem bestimmten Verfahren wird geschaut,
welche Unterstützung Sie brauchen.
Bei Fragen können Sie anrufen.
So finden Sie Ihren Ansprech-Partner:
Die Ansprech-Partner finden Sie oben rechts.
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Zum Beispiel: