Das Wärmegesetz des Bundes ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält eine Pflichtregelung zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung in allen Neubauvorhaben, also Wohn- und Nichtwohngebäuden, für die ab dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wird oder die Kenntnisgabe erfolgt. Der Anteil des Wärmeenergiebedarfs durch die Nutzung erneuerbarer Energien ist abhängig von der Art der erneuerbaren Energie. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind nur wenige Gebäude, wie z. B. Ställe, Gewächshäuser, Traglufthallen, Zelte und Kirchen.
Die Formulare finden Sie unten.