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Hausmüllgebühren

Die Hausmüllgebühren im Landkreis Heilbronn bestehen aus einer Mengengebühr und zusätzlich einer Jahresgebühr. Im Folgenden beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zum Thema "Hausmüllgebühren".

Müllmarken und Banderolen können auch online bestellt werden:

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Die Mengengebühren richten sich nach der Größe Ihrer Tonne bzw. Sackes. Das heißt, Müllvermeidung rechnet sich!

Die Gebühren für 2024 betragen:

40-Liter-Restmüllmarke: 36,00 €
60-Liter-Restmüllmarke: 54,00 €
80-Liter-Restmüllmarke: 72,00 €
120-Liter-Restmüllmarke: 108,00 €
240-Liter-Restmüllmarke: 216,00 €
40-Liter-Restmüllbanderole: 2,10 €
60-Liter-Restmüllbanderole: 3,15 €
80-Liter-Restmüllbanderole: 4,20 €
120-Liter-Restmüllbanderole: 6,30 €
240-Liter-Restmüllbanderole: 12,60 €
60-Liter-Bioabfallmarke: 18,00 €
80-Liter-Bioabfallmarke: 24,00 €
120-Liter-Bioabfallmarke: 36,00 €
240-Liter-Bioabfallmarke: 72,00 €
50-Liter-Abfallsack für Restmüll: 5,40 €
60-Liter-Sack für Gartenabfälle: 1,50 €

Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der Personen, die mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Nebenwohnsitze werden nicht veranlagt. Die Gebührensätze sind auf der Rückseite des Hausmüllgebührenbescheides aufgedruckt.

Grundstück mit:

1 Person: 43,00 €
2 Personen: 65,00 €
3 Personen: 79,00 €
4 Personen: 92,00 €
5 Personen: 111,00 €
6 Personen: 132,00 €
7 Personen: 154,00 €
8 Personen: 176,00 €
je weitere Person: 22,00 €

Sie können diese bei den rund 120 Verkaufsstellen im Landkreis erwerben.

Die gesamten Kosten der Abfallentsorgung werden auf eine Mengengebühr und eine Jahresgebühr aufgeteilt. Während sich die Mengengebühr aus Müllmarken, Banderolen und Abfallsäcken ergibt, wird die Jahresgebühr per Bescheid erhoben.

Grundlage für den Abfallgebührenbescheid sind die Einwohnerdaten der Bürgermeisterämter. Evtl. hat sich eine Person noch nicht umgemeldet. Bitte wenden Sie sich daher direkt an Ihr Einwohnermeldeamt.

Bitte überweisen Sie trotzdem zunächst den auf dem Gebührenbescheid angeforderten Betrag. Änderungen in der Personenzahl werden dem Abfallwirtschaftsbetrieb vom Bürgermeisteramt übermittelt. Die Abfallgebühren werden monatlich angepasst. Sie erhalten im Laufe des Jahres – spätestens zu Beginn des nächsten Jahres – einen Änderungsbescheid. Guthaben werden verrechnet oder auf Wunsch erstattet.

Nein, Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer. Die Müllgebühren können aber über die Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter abgerechnet werden.

Teilen Sie uns bitte den neuen Eigentümer per Fax, E-Mail oder Brief mit. Die Anpassung erfolgt monatsgenau. Sie erhalten einen entsprechenden Schlussbescheid, dem Sie entnehmen können, ob und welche Gebühren Sie noch zahlen müssen.

Um uns ein SEPA-Basislastschriftmandat für den Einzug zu erteilen, können Sie unser PDF-Formular herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und uns dann im Original per Post oder als eingescanntes PDF-Formular (mit Ihrer Original-Unterschrift) an die Mail-Adresse mandat.awb@landratsamt-heilbronn.de zusenden. 

Bitte beachten Sie, dass aus rechtlichen Gründen (Schriftformerfordernis) keine elektronische Rücksendung des Formulars ohne Ihre Original-Unterschrift (im PDF-Format) an das Landratsamt Heilbronn möglich ist.

Wir bitten Sie zu den Abbuchungsterminen für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen, da bei einer Bankrücklastschrift die entstehenden Gebühren Ihnen zur Last fallen würden. Nach einer Rücklastschrift ruht das SEPA-Basislastschriftmandat und muss reaktiviert werden. Die Reaktivierung können Sie formlos bei uns beantragen.

Auf dem Gebührenbescheid ist die Kontonummer aufgedruckt, von der die Gebühren eingezogen werden. Falls sich die Bankverbindung geändert hat, können Sie uns die neuen Daten formlos per Fax oder E-Mail mitteilen.

Die Angabe der Vertragskontonummer ist ausreichend. Diese 7-stellige Zahl beginnt mit der Ziffer 6 und steht unter „Bescheiddaten“.

Wenn sich 2023 noch Änderungen in der Personenzahl ergeben haben, erhalten Sie einen Änderungsbescheid für 2023. Für 2024 erhalten Sie einen Jahresbescheid. Auf diesem Jahresbescheid 2024 sind die Posten des Änderungsbescheids 2023 berücksichtigt und verrechnet (Guthaben und Forderungen). Bitte überweisen Sie daher nur den Betrag, der auf dem Jahresbescheid 2024 aufgedruckt ist. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird selbstverständlich nur der verrechnete Betrag auf dem Bescheid 2024 eingezogen.

Zuständiges Amt

Abfallwirtschaftsbetrieb

07131 994-360
07131 994-196
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn