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Grundwasserschutz

Erhebliche Mengen unseres Trinkwassers werden aus Grundwasser gewonnen. Qualität und Menge des Grundwassers sind daher wichtig für die Trinkwasserversorgung. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz in Karlsruhe (LUBW) betreibt zu diesem Zweck ein landesweites Messnetz zur Grundwasserüberwachung.

Wasserschutzgebiete
Die Trinkwasserversorgung hat ein naturbelassenes Grundwasser als Vorbild. Verunreinigtes Grundwasser kann, wenn überhaupt, nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand saniert werden. Dem Grundwasserschutz durch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten kommt deshalb eine herausragende Bedeutung zu. Die Verordnungen enthalten Einschränkungen und Verbote im Einzugsgebiet einer Grundwasserfassung. Für die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen in Wasserschutzgebieten gibt es weitere gesetzliche Regelungen (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung – SchALVO).

Weitere Informationen

Wegen der immensen Bedeutung des Grundwassers als wesentliche Lebensgrundlage darf es grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Landratsamtes als Wasserbehörde genutzt werden. Rechtsgrundlagen sind das Wasserhaushaltsgesetz und das Wassergesetz für Baden-Württemberg. Anträge können formlos gestellt werden. Neben einer Beschreibung und Begründung sind Pläne und je nach Verfahren weitere Unterlagen (z. B. Gutachten) notwendig.

Wer Erdarbeiten und Bohrungen machen will, die mehr als 10 m tief sind oder die auf die Bewegung oder Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können, muss dies dem Landratsamt nach dem Wassergesetz vorher anzeigen. Entsprechende Unterlagen (Pläne, Beschreibungen) sind beizufügen. Darüber hinaus sind Bohrungen auch dem Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Postfach, 79095 Freiburg anzuzeigen. Wenn das Vorhaben zulässig ist, erteilt das Landratsamt eine Bohrfreigabe.

Für Bohrungen über 100 m Tiefe gilt zusätzlich das Berggesetz. Das Landratsamt kann erst dann endgültig über eine Bohrfreigabe entscheiden, wenn die Antwort des Landesamtes für Geologie zur bergrechtlichen Anzeige vorliegt.

Zuständiges Amt

Bauen und Umwelt

07131 994-308
07131 4054790 oder 40547
Dienststelle: Kaiserstr. 1 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn