Der Antrag muss schriftlich gestellt werden – Vordrucke erhalten Sie auf Anfrage von der Einbürgerungsbehörde per Post zugesandt.
Das Landratsamt Heilbronn ist für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn zuständig.
Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.
Eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes kommt in Frage, wenn nicht alle Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung erfüllt sind und ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht. In den meisten Punkten sind die Voraussetzungen jedoch identisch. Die Einbürgerungsbehörde berät hierzu gerne.
Die Einbürgerung von Ehegatten und Lebenspartnern von Deutschen zählt ebenfalls zu den Ermessenseinbürgerungen und ist in § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geregelt.
Voraussetzungen sind:
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro
Informieren Sie sich auch in der rechten Spalte.