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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Einbürgerung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Ausländer, die einen Einbürgerungsantrag stellen, müssen handlungsfähig und voll geschäftsfähig sein.
Muster einer Einbürgerungsurkunde
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden – Vordrucke erhalten Sie auf Anfrage von der Einbürgerungsbehörde per Post zugesandt. 

Das Landratsamt Heilbronn ist für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn zuständig.

Weitere Informationen

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis)
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Lebensunterhaltssicherung (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
  • ausreichende Deutschkenntnisse (deutscher Schulabschluss und/oder abgeschlossene deutsche Berufsausbildung und/oder abgeschlossenes Studium in Deutschland; Sprachzertifikat Niveau B1)
  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland („Einbürgerungstest“/Test "Leben in Deutschland")
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • Verlust bzw. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

Eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes kommt in Frage, wenn nicht alle Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung erfüllt sind und ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht. In den meisten Punkten sind die Voraussetzungen jedoch identisch. Die Einbürgerungsbehörde berät hierzu gerne. 

Die Einbürgerung von Ehegatten und Lebenspartnern von Deutschen zählt ebenfalls zu den Ermessenseinbürgerungen und ist in § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geregelt.

Voraussetzungen sind:

  • seit drei Jahren rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • die Ehe oder Lebenspartnerschaft mit dem/der Deutschen muss gültig sein und seit zwei Jahren bestehen.
  • die Ehe muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Einbürgerung bestehen
  • der Lebensunterhalt muss auf Dauer aus eigenen Mitteln gesichert sein; der Bezug von öffentlichen Leistungen, z. B. Wohngeld, steht einer Einbürgerung entgegen
  • eigene Wohnung oder andere Unterkunft
  • ausreichende Deutschkenntnisse (deutscher Schulabschluss und/oder abgeschlossene deutsche Berufsausbildung und/oder abgeschlossenes Studium in Deutschland; Sprachzertifikat Niveau B1)
  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland („Einbürgerungstest“/Test "Leben in Deutschland")
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • Verlust bzw. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro

Informieren Sie sich auch in der rechten Spalte.

 

 

Zuständiges Amt

Migration und Integration

Ihre Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn