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Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Muster einer Einbürgerungsurkunde
Einbürgerung
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Ausländer, die einen Einbürgerungsantrag stellen, müssen handlungsfähig und voll geschäftsfähig sein.

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden – Vordrucke erhalten Sie auf Anfrage von der Einbürgerungsbehörde per Post zugesandt. 

Das Landratsamt Heilbronn ist für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn zuständig.

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024

FAQ-Fragen und Antworten: Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Weitere Informationen

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis)
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Lebensunterhaltssicherung (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
  • ausreichende Deutschkenntnisse (deutscher Schulabschluss und/oder abgeschlossene deutsche Berufsausbildung und/oder abgeschlossenes Studium in Deutschland; Sprachzertifikat Niveau B1)
  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland („Einbürgerungstest“/Test "Leben in Deutschland")
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • Verlust bzw. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

Eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes kommt in Frage, wenn nicht alle Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung erfüllt sind und ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht. In den meisten Punkten sind die Voraussetzungen jedoch identisch. Die Einbürgerungsbehörde berät hierzu gerne. 

Die Einbürgerung von Ehegatten und Lebenspartnern von Deutschen zählt ebenfalls zu den Ermessenseinbürgerungen und ist in § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geregelt.

Voraussetzungen sind:

  • seit drei Jahren rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • die Ehe oder Lebenspartnerschaft mit dem/der Deutschen muss gültig sein und seit zwei Jahren bestehen.
  • die Ehe muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Einbürgerung bestehen
  • der Lebensunterhalt muss auf Dauer aus eigenen Mitteln gesichert sein; der Bezug von öffentlichen Leistungen, z. B. Wohngeld, steht einer Einbürgerung entgegen
  • eigene Wohnung oder andere Unterkunft
  • ausreichende Deutschkenntnisse (deutscher Schulabschluss und/oder abgeschlossene deutsche Berufsausbildung und/oder abgeschlossenes Studium in Deutschland; Sprachzertifikat Niveau B1)
  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland („Einbürgerungstest“/Test "Leben in Deutschland")
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • Verlust bzw. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro

Informieren Sie sich auch in der rechten Spalte.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde hilft Ihnen bei Fragen zu Ihrer Staatsangehörigkeit.

Sie stellt fest, ob die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde, noch besteht oder möglicherweise ein Verlust eingetreten ist. Bei der Staatsangehörigkeitsbehörde können Sie auch einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.

Das Landratsamt ist bei Fragen der Staatsangehörigkeit für alle Städte und Gemeinden im Landkreis zuständig.

Weitere Informationen

Durch Geburt oder Adoption
Minderjährige erwerben bei der Adoption automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einer der Annehmenden Deutsche/r und die Adoption nach deutschem Recht als Volladoption wirksam ist. Bei einer Adoption bereits Volljähriger wird die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht erworben.

Statusdeutsche
Damit sind Vertriebene oder Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit gemeint, die zwar Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind (Art. 116 Abs. 1), aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Diese und anerkannte Spätaussiedler erwarben nach § 40 a des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit zum 1.8.1999.

Durch Geburt im Inland
Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).

Diese Regelung gilt jedoch nur für Kinder, deren Eltern Ausländer sind und die nach dem 1.1.2000 geboren wurden.

Einbürgerung
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Verwaltungsakt.

  • durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag. Dies bedeutet automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • durch Entlassung auf Antrag des Staatsbürgers, weil er eine andere Staatsangehörigkeit erwerben möchte. Zur Vermeidung von Staatenlosigkeit muss die andere Staatsangehörigkeit wirksam zugesichert sein. 
  • durch Verzicht bei mehreren Staatsangehörigkeiten.
  • durch Adoption durch einen Ausländer.

Der formale Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch einen Staatsangehörigkeitsausweis.

Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis wird die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse benötigt (z. B. Adoption, Verbeamtung, Heirat, Einbürgerung des ausländischen Ehegatten/Lebenspartners).

Das Antragsformular auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises erhalten Sie nach Anfrage per E-Mail an einbuergerung@landratsamt-heilbronn.de. Bitte geben Sie dabei zwingend den Grund für Ihre Anfrage an.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit allen Hinweisen neuesten Datums (früher Geburtenbuch mit Randvermerken)
  • Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der Eltern/Großeltern
  • Aktuelle Meldebescheinigung

Zuständiges Amt

Migration und Integration

Ihre Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn