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Landratsamt am Freitag, 10. Mai, geschlossen

Das Landratsamt Heilbronn ist wegen umfassender IT-Wartungsarbeiten am Freitag 10. Mai, geschlossen. Zusätzlich ist ab Mittwoch 8. Mai, 17 Uhr, bis Sonntag 12. Mai, das Landratsamt weder per Telefon, Fax oder E-Mail zu erreichen.

Davon betroffen sind alle Ämter in der Lerchenstraße, Kaiserstraße und Karlstraße, sowie die Straßenmeistereien. 

E-Mails, die während der Wartungsarbeiten an das Landratsamt gesendet werden, werden zugestellt, können jedoch erst am Montag, 13. Mai, gelesen werden. 

Für dringende Notfälle in lebenswichtigen Bereichen sind nachfolgend Notfallkontakte aufgelistet, bitte rufen Sie diese nur in Notfällen an.

  • Gesundheitsamt: 07131 19222 (Integrierte Leitstelle)
  • Amtstierarzt Veterinäramt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)
  • Jugendamt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)

Alle dort nicht aufgeführten Ämter und Bereiche sind in der genannten Zeit nicht erreichbar.

Die Online-Dienstleistungen des Landratsamtes Heilbronn sowie die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung stehen während der Wartung weiterhin zur Verfügung.  

Ab Montag, 13. Mai, ist das Landratsamt wieder zu den gewöhnlichen Sprechzeiten erreichbar.

Energiehilfe - Unterstützung bei hohen Energiekosten

Für viele Menschen ist die Zahlung ihrer Nebenkosten (Strom und Heizkosten) zur Herausforderung geworden. Bürger mit niedrigem Einkommen können diese Kosten oftmals nur schwer zu stemmen. Der Verein Menschen in Not hat deshalb für die Bürger des Landkreises Heilbronn einen Sonderbetrag in Höhe von 40.000 € zur Verfügung gestellt. Mit dieser Sonderausschüttung sollen Menschen schnell und unbürokratisch unterstützt werden, die nicht von Bürgergeld oder Grundsicherung leben, aber dennoch mit ihrem Einkommen an die Grenze des Leistbaren kommen. Im Fokus der Sonderausschüttung stehen Geringverdiener, Rentner, Krankengeld und Arbeitslosengeld I-Bezieher.


Die Antragsbearbeitung und Abwicklung erfolgt durch die Schuldnerberatung. So können Sie die Hilfe beantragen:
Die Unterstützung kann unkompliziert über das Onlineformular beantragt werden.

  1. Bitte füllen Sie es (online) aus und
  2. Fügen Sie die erforderlichen Einkommensunterlagen bei (Einkommensnachweise aller Familienmitglieder)
  3. Fügen Sie den Nachweis der hohen Energiekostennachzahlung und die Bankverbindung des Energieversorgers oder Vermieters bei. Die Zahlung erfolgt an den Energieversorger oder bei Nebenkostenabrechnungen an den Vermieter. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungen nur in sehr begründeten Einzelfällen an Sie direkt erfolgen kann.
  4. Senden Sie die Gesamtunterlagen (bevorzugt digital) an schuldnerberatung@landratsamt-heilbronn.de

Bitte beachten Sie, dass bei Versendung der Unterlagen per E-Mail ein sicherer Übermittlungsweg nur über De-Mail gewährleistet ist. Alternativ können Sie unsere Virtuelle Poststelle als sicheren Übertragungsweg nutzen (Link dazu im grünen Kasten rechts).

Selbstverständlich senden wir Ihnen den Antrag auch mit der Post zu und Sie können uns auch die Unterlagen per Post zurückschicken, Antragsteller müssen ihren Wohnsitz im Landkreis Heilbronn haben. Es besteht kein Rechtsanspruch, die Unterstützung kann nur einmal beantragt werden.

Sie haben Fragen? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail schuldnerberatung@landratsamt-heilbronn.de oder Telefon 07131/3951-414

Zuständiges Amt

Schuldnerberatung