Das Familiengericht informiert das Jugendamt, wenn ein Scheidungsantrag gestellt oder bei Trennung das gemeinsame Sorgerecht beantragt wird. Daraufhin erhalten die Eltern ein Beratungsangebot des Fachdienstes Trennung und Scheidung des Jugendamtes, das darauf abzielt, einvernehmliche Lösungen zum Wohle des Kindes zu finden.
Mitwirkung bei familiengerichtlichen Verfahren
Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern können bei Trennung oder Scheidung beim Familiengericht einen Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge bzw. des Umgangs stellen. Bei diesem Verfahren wirkt auch das Jugendamt mit:
- Es berät Eltern und Kinder mit dem Ziel die Eltern zu befähigen, einvernehmliche Regelungen zu treffen.
- Es gibt eine gutachterliche Stellungnahme ab bzw. nimmt am Anhörungstermin vor Gericht teil. In seiner Stellungnahme geht es auf die wesentlichen Punkte zur Entwicklung des Kindes ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin.
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