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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung der Eltern sind für Kinder belastende Erlebnisse. Umso wichtiger ist es, dass Eltern Rat und Unterstützung finden, wenn sie diesen Schritt gehen wollen.

Das Familiengericht informiert das Jugendamt, wenn ein Scheidungsantrag gestellt oder bei Trennung das gemeinsame Sorgerecht beantragt wird.  Daraufhin erhalten die Eltern ein Beratungsangebot des Fachdienstes Trennung und Scheidung des Jugendamtes, das darauf abzielt, einvernehmliche Lösungen zum Wohle des Kindes zu finden.

Mitwirkung bei familiengerichtlichen Verfahren

Gemeinsam sorgeberechtigte  Eltern können bei Trennung oder Scheidung beim Familiengericht einen Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge bzw. des Umgangs stellen. Bei diesem Verfahren wirkt auch das Jugendamt mit:

  • Es berät Eltern und Kinder mit dem Ziel die Eltern zu befähigen, einvernehmliche Regelungen zu treffen.
  • Es gibt eine gutachterliche Stellungnahme ab bzw. nimmt am Anhörungstermin vor Gericht teil. In seiner Stellungnahme geht es auf die wesentlichen Punkte zur Entwicklung des Kindes ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin.

Ihren Ansprechpartner finden Sie rechts über die Ortsauswahl.

Aktuelle Information (Coronakrise)

Liebe Eltern,

Sie machen sich vielleicht Gedanken, ob der Umgang Ihres Kindes mit dem anderen Elternteil während der Corona-Krise weiterhin stattfinden kann oder soll.

Prinzipiell bleibt auch derzeit das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen bestehen und die bisher getroffenen gerichtlichen Regelungen und außergerichtlichen Vereinbarungen behalten ihre Gültigkeit.

Natürlich können Sie als Eltern die Umgangszeiten aufgrund der aktuellen Situation ändern, wenn dies einvernehmlich geschieht. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass es momentan unklar ist, wie lange der Zustand der Pandemie in unserem Land andauern wird. Insofern von einer längeren Dauer auszugehen ist, kommt eine komplette Umgangsaussetzung nicht in Betracht.

Wenn Sie Sorge haben, dass Ihr Kind beim anderen Elternteil nicht hinreichend vor anderen sozialen Kontakten geschützt sein könnte, besprechen Sie mögliche Lösungen mit Ihrem Ex-Partner. Nutzen Sie in dieser Zeit vermehrt andere Kontaktmöglichkeiten über Video-Telefon, Skype usw. Das Umgangsrecht wird jedenfalls wegen der derzeit angeordneten Kontakteinschränkungen nicht außer Kraft gesetzt.

Wenn Sie miteinander keine Einigung über die momentane Umgangsregelung finden, können die Fachkräfte vom Fachdienst Trennung, Scheidung, Umgang keine Entscheidung für Sie treffen. Diese Angelegenheit müsste dann familiengerichtlich geklärt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch die Gerichte derzeit nur für Notfälle zur Verfügung stehen und eine schnelle Entscheidung nicht möglich ist.

Situationsbedingt ist unser Fachdienst in den kommenden Wochen nur zeitweise besetzt. Wir bemühen uns, Ihre Mails zeitnah zu bearbeiten. Auf dem Anrufbeantworter erfahren Sie die telefonischen Erreichbarkeitszeiten der einzelnen Fachkräfte.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Fachdienst Trennung, Scheidung, Umgang

Ab dem 12. Dezember gelten in Baden-Württemberg Ausgangsbeschränkungen. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema.

Auszug aus den FAQs zum Umgangsrecht:

Dürfen getrennt lebende Eltern ihre Kinder besuchen?

Ja, Verwandte in gerader Linie sind von der Beschränkung, dass sich nur Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen ausgenommen. Jedoch dürfen auch hier nicht mehr als fünf Personen zusammenkommen. Anders als bisher zählen die Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen. Die ab 12. Dezember geltende Ausgangsbeschränkung sieht Ausnahmen für die Wahrnehmung des Umgangs- und Sorgerechts vor. 

Zuständiges Amt

Jugendamt Besondere Dienste

07131 994-406
07131 994-6995
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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