- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, Fahrzeugbrief)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (früher "Versicherungsdoppelkarte")
- Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen
- SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer vom Halter und Zahler im Original unterschrieben
- CoC-Papiere(EWG-Übereinstimmungserklärung)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters.
Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister).
Eine Zulassung in Vollmacht ist bei Vorlage der Kopie eines gültigen Ausweisdokuments möglich, wenn die Unterschrift abgeglichen werden kann und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Zulassung auf Minderjährige müssen alle Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis durch Unterschrift auf der Vollmacht im Feld „Unterschrift Fahrzeughalter bzw. Erziehungsberechtigte“ sowie auf dem SEPA- Mandat im Feld „Unterschrift der Halterin /des Halters“ bestätigen und jeweils eine Kopie des Personalausweises beilegen.