Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, diese Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz zu ermitteln, zu erfassen und deren Verbreitung zu bekämpfen.
Überwachung der Infektionshygiene in Einrichtungen
Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) überwacht und berät das Gesundheitsamt u. a. folgende Einrichtungen:
- Krankenhäuser, Pflegeheime
- Ambulant operierende Ärztinnen/Ärzte
- Gemeinschaftsunterkünfte und -einrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten)
- Körperpflegeeinrichtungen (z. B. Friseure, Kosmetikinstitute, Fußpflegepraxen, Piercing- und Tattoostudios)