Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln in einer vom behandelnden Arzt ausgefüllten Bescheinigung (unter "Formulare") erfolgen. Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise zu beglaubigen. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel brauchen Sie eine eigene Bescheinigung.
Reisen in Nicht-Schengen-Staaten
Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengener Abkommens ist es empfehlenswert, die diplomatische Vertretung des entsprechenden Landes zu kontaktieren und sich nach den genauen Bestimmungen zu erkundigen.
Es wird zusätzlich empfohlen eine ärztliche Dosierungsanweisung in Englisch mitzuführen, auf der sowohl Einzel- als auch Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise vermerkt sind. Ein Beispielformular finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, der direkte Link ist unter "Formulare" abrufbar.