- Die Erzieherinnen erhalten einen weiteren Fragebogen zum Entwicklungsstand des Kindes
- Die Kooperationslehrer geben Stellungnahmen ab
- Die Schulärztin entscheidet unter Einbeziehung der Untersuchungsergebnisse in Schritt eins und den Informationen der Erzieherinnen und Kooperationslehrer, ob ein ärztlicher Untersuchungstermin erfolgt.
Bei den ärztlichen Terminen wird großen Wert auf die Anwesenheit mindestens eines Erziehungsberechtigten gelegt. Bei den Screeninguntersuchungen ist die Anwesenheit der Eltern erwünscht, aber nicht unbedingt erforderlich.
Die Angaben auf den Fragebögen sind freiwillig. Die Weitergabe der Fragebögen an das Gesundheitsamt erfolgt nur, wenn die Eltern einverstanden sind.
Ziel der Vorschuluntersuchung ist, den Erziehungsberechtigten Hilfestellungen zur Einschulung ihrer Kinder zu geben und die Weichen für eventuell erforderliche Förderungen zu stellen. Auch wenn Eltern ihr Kind frühzeitig einschulen oder es zurückstellen lassen wollen, ist diese Untersuchung wichtig als Grundlage für die richtige Entscheidung.