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20.05.2020: Pressemitteilung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Biotopkartierung: Schatzkarte der Natur

Diesjährige Offenland-Biotopkartierung in Baden-Württemberg beginnt: In diesem Jahr werden Biotope im Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie in einigen Gemeinden im Enzkreis und im Main-Tauber-Kreis kartiert.
Eine Aufschichtung von Steinen in einer blühenden Wiese.
Steinriegel im Naturschutzgebiet Essigberg/Hörnle in Roigheim
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Wohlduftende Wacholderheiden, karge Steinriegel, blumenbunte Wiesen oder naturnahe Fließgewässer - verschiedenste Offenland-Biotope gestalten unsere Landschaft abwechslungsreich und bieten zahlreichen vom Aussterben bedrohten Arten eine Heimat. Um diese Vielfalt zu erhalten, muss bekannt sein, wo die wertvollen Flächen liegen.

Die letzte Kampagne zur kompletten Erfassung der wertvollen Offenland-Biotope wurde in Baden-Württemberg in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Seit 2010 läuft die neue Erfassung. 2020 werden Biotope im Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie in einigen Gemeinden im Enzkreis und im Main-Tauber-Kreis kartiert. Im Enzkreis und im Main-Tauber-Kreis fand die Offenland-Biotopkartierung größtenteils bereits 2019 statt, in einigen Gemeinden wird erst dieses Jahr kartiert. Die Kartierungen werden in der Vegetationsperiode 2020 und teilweise auch 2021 stattfinden und zwar im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Auftraggeber ist die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Sie beauftragt fachlich geeignete Kartiererinnen und Kartierer, die zudem für die komplexe Aufgabe umfassend geschult und betreut werden. Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs, der gebotene Mindestabstand wird eingehalten, so dass bei der Kartierung die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus eingehalten werden.

Die bei der Kartierung gesammelten Informationen dienen dem Schutz wertvoller Flächen und werden beispielsweise bei der Landschaftsplanung, bei der Beurteilung von Eingriffen und als Förderkulisse der Landwirtschaft verwendet. Die Daten sind aber nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung – beispielsweise über den Daten- und Kartendienst der LUBW.

Gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg, das eine regelmäßige Aktualisierung der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope vorsieht. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Im Rahmen der Berichtspflicht zu der FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen bei der Offenland-Biotopkartierung miteinander verknüpft. Ebenfalls erhoben werden FFH-Mähwiesen, die nicht zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören, aber durch die FFH-Richtlinie geschützt sind.

Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).

Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.

Zu Beginn der Kartierungen sind üblicherweise Informationsveranstaltungen im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Bürgerinnen und Bürger einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Im Enzkreis und im Main-Tauber-Kreis haben diese Informationsveranstaltungen bereits 2019 stattgefunden. Im Stadt- und Landkreis Heilbronn können dieses Jahr aufgrund der aktuellen Vorkehrungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus leider keine Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit angeboten werden.

Informationen zur Offenland-Biotopkartierung sind im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung zu finden. Bei Fragen steht Ihnen die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg gerne zur Verfügung (offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de).