Der praktische und zeitsparende Außerhaus-Konsum beim Essen hat sich auch im Landkreis Heilbronn etabliert. Nicht nur coronabedingt nutzen immer mehr Menschen einen Abhol- oder Lieferservice. Für Gastronomie und Lebensmittelhandel ist er ein wichtiger Wachstumsmarkt.
Die Kehrseite des to-go-Verzehrs: Der Berg an vermeidbaren Einwegverpackungen, die nur minutenlang benutzt werden, steigt stetig. Die jährlich anfallenden Verpackungsabfälle erreichen Rekordwerte.
Die Novelle des Verpackungsgesetzes legt fest, dass ab 2023 Lieferdienste, Restaurants, Metzgereien und andere Take-Away-Anbieter verpflichtet werden, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Deshalb: Wer jetzt schon auf Mehrweg setzt, ist gut vorbereitet.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heilbronn bietet zusammen mit der Kreissparkasse eine finanzielle Förderung für jene Betriebe an, die bereits im Jahr 2022 auf ein Mehrwegsystem umstellen. Die Förderung kann bis 30.06.2022 beantragt werden.
Nähere Informationen finden interessierte Gastronomiebetriebe in den Förderrichtlinien auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de/essen-in-mehrweg.