Das Teilhabemanagement der Eingliederungshilfe berät Menschen mit Behinderung und ist im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes für die Bedarfsermittlung und die Durchführung der Gesamt-/Teilhabekonferenz zuständig. Die Teilhabemanager sind pädagogisch ausgebildete Fachkräfte. Wenn Sie eine ausführliche persönliche Beratung wünschen, können Sie sich gerne an das Teilhabemanagement wenden.
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Bei Fragen zu Leistungsrecht und Antragstellung können Sie sich gerne an die Ansprechpartner der Leistungskoordination wenden. Die zuständigen Leistungskoordinatoren finden Sie hier.