Gehölze haben als Elemente des Straßenbegleitgrüns wichtige verkehrstechnische, bautechnische, bautechnische, landschaftsgestaltende und landschaftsökologische Funktionen. Um diese auf Dauer zu erhalten und aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen Gehölzstreifen, Hecken und Einzelbäume an Straßen regelmäßig gepflegt und auch überprüft werden. Die Überprüfungen erfolgen zweimal im Jahr. Dabei werden alle größeren an der Straße gelegenen Bäume einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand vom Boden aus auf äußerlich erkennbare Anzeichen für eine Gefährdung der Verkehrssicherheit kontrolliert (Sichtkontrolle). In diesem Zusammenhang kann es dann auch dazu kommen, dass private Eigentümer darauf hingewiesen werden, dass auf ihrem Grundstück Gehölze/Bäume stehen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Der Eigentümer hat dann Gelegenheit die Beseitigung des Gehölzes/Baumes zu veranlassen.
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