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19.01.2022 LEADER Projektaufruf für Kleinprojekte im Schwäbischen Wald

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) wurde das Regionalbudget beschlossen, ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte bis max. 20.000 € Nettogesamtkosten gefördert werden, die der Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes in einer LEADER-Region dienen. Die Bagatellgrenze liegt im Schwäbischen Wald bei Mindestnettokosten in Höhe von 1.250 € (Mindestzuschuss 1.000 €).

Bund und Länder stellen den LEADER-Regionen in Baden-Württemberg jährlich (vorerst befristet bis 31.12.2022) bis zu 180.000 € Fördermittel zur Verfügung. Aus der Region kommen, dank der Unterstützung der Landkreise Rems-Murr, Schwäbisch-Hall, Ostalb und Heilbronn, weitere 20.000 € Eigenmittel, so dass 200.000 € Fördermittel für weitere Projekte im LEADER Gebiet Schwäbischer Wald eingesetzt werden können.

Der Fördersatz beträgt 80%. Es können nur Projektideen eingereicht werden, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. In diesem Förderprogramm gilt das Jährlichkeitsprinzip: Die Projekte müssen im Jahr der Bewilligung umgesetzt und abgerechnet werden. Der erste Projektaufruf startet am 10. Januar 2022 und endet am 18. Februar 2022. Das Projekt darf nach positiver Auswahl Anfang März 2022 begonnen werden und muss bis spätestens Ende Oktober 2022 umgesetzt und abgerechnet sein, um eine Förderung zu erhalten.

Die Projektaufrufe von 2020 und 2021 konnten 19 bzw. 14 erfolgreich eingereichte Projektideen unterstützen und somit zur Entwicklung der ländlichen Region beitragen.

Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und auch Einzel-personen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese im Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe mit ihren 28 Mitgliedskommunen umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten. Es wird empfohlen, schon frühzeitig auf das Regionalmanagement zuzugehen (a.bofinger.leader@murrhardt.de).

Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt. Die Projektauswahlkriterien, die Fördersatztabelle sowie das Regionale Entwicklungskonzept finden sich auf der Website unter www.leader-schwaebischerwald.de im Bereich Download. Bei Fragen steht das Regionalmanagement gerne zur Verfügung.