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28.05.2019 Nachweis der Amerikanischen Faulbrut bei Bienenvolk im Landkreis Heilbronn

Quelle: Adobe Stock

Nach dem Ausbruch der Bienenseuche „Amerikanische Faulbrut“ im benachbarten Neckar-Odenwald-Kreis wurde der Erreger der Erkrankung nun auch im Landkreis Heilbronn durch ein Labor nachgewiesen. Das betroffene Volk stammt aus einem Betrieb im Neckar-Odenwald-Kreis. Allerdings zeigte es keine für die Amerikanische Faulbrut typischen klinischen Erscheinungen. Um eine Weiterverbreitung des Erregers durch die Bienen zu verhindern, hat das Veterinäramt des Landratsamtes Heilbronn bereits alle notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. So wurde vorsorglich die Tötung und unschädliche Beseitigung der beiden am Standort vorhandenen Völker amtlich angeordnet.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Erreger ausschließlich die Brut der Honigbiene befällt. Sie ist für den Menschen und andere Tiere ungefährlich. Auch vom Honig geht keine Infektionsgefahr für den Menschen aus. Dieser kann bedenkenlos verzehrt werden.

Treten an einem Bienenstock klinische Symptome der Erkrankung auf, ist dies unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Eine besondere Gefahr der Verbreitung besteht, wenn Bienenstände umgestellt und Völker verkauft werden. Imker müssen daher ihre Bienen vor der Verbringung in andere Landkreise grundsätzlich von den Bienensachverständigen untersuchen lassen und sich über bestehende Sperrbezirke am Aufstellungsort informieren. Beim Auffinden klinischer Symptome sind diese unverzüglich an das zuständige Veterinäramt zu melden.

Zuständiges Amt

Veterinäramt

07131 994-607
07131 994-197
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn