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19.05.2017 Privatwälder auf Borkenkäferbefall prüfen

Derzeit zeigen sich überall im Landkreis Heilbronn durch Borkenkäfer befallene Nadelbäume.

Erkennbar ist der Befall durch Lichtwerden und rot-braune Verfärbung der Krone oder braunes Bohrmehl an Stammfuß und Rinde. Befallene Bäume lassen oft grüne Nadeln fallen, in einem fortgeschrittenen Befallsstadium platzt die Rinde ab.
Sofern die befallenen Bäume nicht rechtzeitig eingeschlagen und abgefahren oder entrindet werden, stellt die Borkenkäferbrut eine ernstzunehmende Gefahr für die umliegenden Wälder dar.

Im Falle eines Borkenkäferbefalls sollte wie folgt vorgegangen werden:

  • Die befallenen Bäume umgehend fällen und nach Möglichkeit komplett aus dem Wald entfernen (mind. 500 Meter von gefährdeten Beständen) oder rasche Abfuhr zum Holzkunden.
  • Nutzbares Stammholz, das noch Larven und Puppen enthält, entrinden.
  • Kleinere im Wald lagernde Holzmengen möglichst an einem sonnigen luftigen Lagerplatz lagern, sodass das Holz schnell brutuntauglich wird.
  • Größere Holzmengen konzentriert LKW-verladbar lagern, um es schnellstmöglich abtransportieren zu können.
  • Hacken und Mulchen von Waldresthölzern.


Das Landeswaldgesetz verpflichtet die Waldbesitzer, tierische Forstschädlinge wie den Borkenkäfer rechtzeitig und ausreichend zu bekämpfen. Eine Nachlässigkeit bei der Bekämpfung des Borkenkäfers kann zu einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch die Forstbehörde führen.

Die Forstrevierleitungen und das Kreisforstamt (07131 994-153) erteilen gerne weitere Auskünfte. Außerdem kann bei ihnen Stammholz zum Verkauf über das Kreisforstamt angemeldet werden.

Zuständiges Amt

Forstamt

07131 994-153
07131 994-129
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn