Schwer-Behinderten-Ausweis und Nach-Teils-Aus-Gleich
Das Land-Rats-Amt hilft Menschen mit Behinderung.
Eine Behinderung ist,
wenn ein Mensch nicht das gleiche kann,
wie ein anderer Mensch,
der genau so alt ist.
Wegen einer Personalversammlung ist das Landratsamt Heilbronn am Dienstag, 30. April, ab 12 Uhr geschlossen.
Das gilt insbesondere für die Kfz-Zulassungsstelle. Geschlossen sind aber auch alle anderen Ämter in den Gebäuden Lerchenstraße, Kaiserstraße und Karlstraße sowie die Straßenmeistereien in Abstatt, Bad Rappenau-Bonfeld, Brackenheim und Neuenstadt, die Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten und die Erddeponien des Landkreises.
Leichte Sprache Schwer-Behinderten-Ausweise und Nach-Teils-Ausgleiche
Schwer-Behinderte Menschen bekommen einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Wie schwer eine Behinderung ist,
bestimmt das Versorgungs-Amt.
Das nennt man:
Grad der Behinderung.
Für den Grad der Behinderung nimmt man Zahlen:
- 20 bedeutet zum Beispiel leichte Behinderung
- 100 bedeutet zum Beispiel schwere Behinderung.
Wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr ist,
dann ist der Mensch schwer-behindert.
Wie bekommen Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis?
Wenn Sie Schwer-Behinderten-Ausweis brauchen,
müssen Sie einen Antrag stellen.
Das Versorgungs-Amt ist zuständig.
Das Versorgungs-Amt ist im Land-Rats-Amt.
Das Versorgungs-Amt ist für die Stadt Heilbronn
und den Land-Kreis Heilbronn zuständig.
Das Versorgungs-Amt prüft dann den Antrag.
Das Versorgungs-Amt prüft:
- ob Sie eine Behinderung haben
- und welchen Grad der Behinderung Sie haben.
Das Versorgungs-Amt prüft auch,
ob Sie einen Nach-Teils-Ausgleich bekommen.
Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail lautet: sozial-versorgungsamt@landratsamt-heilbronn.de